Mit „daddeln“ an der Spielkonsole oder am Computer hat eSport nichts mehr zu tun. Die virtuelle Welt beschränkt sich nicht mehr auf das eigene Wohnzimmer, sie ist vernetzt und die Spieler treffen sich zu professionellen Wettkämpfen in großen Hallen. Die Fans können hautnah dabei sein, z.B. bei der Gamescom, die vom 22. bis zum 26. August in Köln Gamer, Spieleentwickler und Fans aus der ganzen Welt an den Rhein lockt. eSports hat inzwischen ein Millionenpublikum. Besonders in Asien oder den USA boomt der Markt, aber auch in Deutschland fristen professionelle Gamer, Teams und Veranstalter kein Mauerblümchendasein mehr. Die steigende Popularität von eSports wirft aber auch viele rechtliche Fragen auf, dafür wird es in Zukunft den Rechtsanwalt für eSport geben.
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Denn wenn aus einem reinen Freizeitvergnügen professionelle Strukturen erwachsen, müssen auch rechtssichere Grundlagen geschaffen werden. Das gilt für alle Beteiligten – vom Spieleentwickler über den professionellen Gamer und die Veranstalter bis hin zu den Sponsoren.
Denn anders als bei traditionellen Sportarten gibt es bei eSports keine gewachsenen Vereine und übergeordnete Verbände, die für klare Strukturen sorgen. Hier liegt die Organisation in privaten Händen. „Wer im Geschäft mit eSports mitmischt, muss viele verschiedene rechtliche Aspekte vom Urheberrecht über das Arbeitsrecht und Persönlichkeitsrecht bis hin zum Markenrecht beachten. Das erfordert eine fundierte rechtliche Beratung“, sagt Rechtsanwalt Dr. Niklas Haberkamm von der Kanzlei LHR – Marken, Medien, Reputation.
Ohne Spieleentwickler wären eSports nicht möglich. Für sie geht es darum, ihre Lizenzverträge den aktuellen Anforderungen anzupassen und ihre Ideen und ihr geistiges Eigentum schützen zu lassen. Fragen des Markenrechts und Wettbewerbsrechts spielen hierbei eine große Rolle.
Teams sind im eSport keine eingetragenen Vereine. Dementsprechend müssen auch hier andere rechtliche Regelungen beachtet werden. Die geeignete Gesellschaftsform muss gefunden werden und wer professionelle Gamer unter Vertrag nimmt, muss die arbeitsrechtlichen Bestimmungen beachten.
Im Mittelpunkt stehen natürlich die Spieler selbst – und damit auch ihre Verträge. Dabei sollten sie nicht nur darauf achten, dass sie entsprechend vergütet werden und welche Laufzeiten die Verträge haben, sondern auch wie es mit der Vermarktung ihrer Persönlichkeitsrechte oder Sponsorenverträgen aussieht.
Mit der steigenden Popularität gewinnen rechtliche Fragen im eSport eine immer größere Bedeutung und sollten daher auch entsprechend beachtet werden.
Die Kanzlei LHR – Marken, Medien, Reputation – hat einen deutlichen Schwerpunkt im Sportrecht gesetzt und ihn auch auf eSports ausgeweitet. Dr. Haberkamm wird sich auf der Gamescom auf jeden Fall intensiv umsehen: „Wer weiß, vielleicht wird das ja alles mal olympisch, spätestens dann ist eSport ein ‚echtes‘ Sportrecht.
Mehr Informationen zum „Rechtsanwalt für eSport: https://www.lhr-law.de/rechtsgebiete/sportrecht/beratung-im-esport
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