Themen im Bereich Recht

Themen im Bereich Recht Themen im Bereich Recht

Wenn Sie auf der Suche nach verständlich erklärten Themen im Bereich Recht sind, sollten Sie sich unter Artikel zum Thema Recht/Jura umsehen. Dort kann beispielsweise nachgelesen werden, was unter absolutem Recht zu verstehen ist. Es sind Rechte, die gegenüber allen Personen wirken und angewendet werden können. Sie werden deshalb auch als Herrschaftsrechte bezeichnet. Unsere gesamten Grundprinzipien der Rechtsordnung sind davon geprägt. Das Persönlichkeitsrecht und das Urheberrecht sind Beispiele hierfür. Recht, welches nur zwischen bestimmten Personen gilt, wird dagegen als relatives Recht bezeichnet. Hauptbeispiel ist ein Vertrag, da dieser nur für die Parteien des Vertrags gilt.

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Unter objektivem Recht wird die Ganzheit aller Gesetze und auch sonstiger Regelwerke verstanden, die innerhalb eines Staats auf einen Bürger wirken können. Sonstige Regelwerke sind alle verbindlichen Normen. Es ist egal, welchen Namen und Herkunft diese Normen haben. Satzungen, Verordnungen und Richterrecht zählen auch dazu. Alle Rechtsvorschriften sind somit objektives Recht.

Subjektives Recht ist der Gegensatz zum objektiven Recht. Bei subjektivem Recht kann eine Person direkt berechtigt und verpflichtet werden. Zulässig ist es, einen Rechtsweg vor Behörden und Gerichten einzuleiten. Wenn Sie beispielsweise glauben, dass eine bestimmte Steuer falsch ist, können Sie dagegen nichts tun, wenn Sie selbst davon nicht betroffen sind. Erst wenn es Sie selbst trifft und ein Bescheid erhalten wird, können dagegen Rechtsmittel eingelegt werden, in welchem die eigenen Argumente aufzuführen sind.

Ein wichtiger Begriff ist auch die Rechtsgleichheit. Andere Namen hierfür sind Diskriminierungsverbot und Gleichbehandlung. Dieses Prinzip ist nicht nur eine Regelung, sondern ein grundlegend fundamentales Prinzip im Staatsgefüge. Der Staat ist damit in jeder seiner Erscheinungsformen direkt angesprochen. Alle Normen und Verwaltungsakte müssen diesem Prinzip entsprechen.

Persönlichkeitsrechte sind in einem Staat auch sehr wichtig. Sie schützen die Persönlichkeit. Primär ist die Persönlichkeit von Menschen gemeint. Es können aber auch andere Arten von Persönlichkeiten Rechtsträger sein. Im Genaueren wird der Lebens- und Freiheitsbereich geschützt. Persönlichkeitsrechte sind sehr umfangreich, sodass sie sogar in vielen Rechtsbereichen zu finden sind. Sie lassen sich hier nur kurz anschneiden. Die wichtigsten Bestimmungen sind in der Europäischen Menschenrechtskonvention und im Grundgesetz verankert. In Persönlichkeitsrechte darf auch eingegriffen werden, wenn es gerechtfertigt ist. Hauptbeispiel ist die Inhaftierung von Verbrechern. Bei Persönlichkeitsrechten gibt es innere und äußere Sphären, welche unterschiedlichen Schutz haben. Die äußere Sphäre ist unverletzlich. Beispiel: Es ist durchaus erlaubt, bestimmte Vorstellungen zu haben, welche in ihrer Verwirklichung strafbar sind. Je nach Sphäre unterscheidet sich der Schutz. Die Intim- und Privatsphäre lässt sich beispielsweise sehr gut schützen. Wenn die Öffentlichkeit Fotos von Ihnen aus der Badewanne erhält und Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie sich dagegen leicht wehren. Treten Sie dagegen öffentlich auf, können Sie sich gegen öffentliche Fotos nicht so leicht wehren. Besonders, wenn Sie eine öffentliche Person sind, ist es kaum möglich, sich gegen Fotos von einem Auftritt zu wehren.

Eine Alternative im Bereich Jura ist auch das Jura Forum.

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