Blue Ships 1 Renditefonds – Anleger fürchten um ihre Investition

Blue Ships 1 Renditefonds Blue Ships 1 Renditefonds

Im September 2007 wurde der Blue Ships 1 Renditefonds MS Avalon Scenery aufgelegt. Ende 2016 wurde der Verkauf des Fondsschiffes beschlossen, der inzwischen über die Bühne gegangen ist. Für die Anleger bringt dies Verluste in Höhe von knapp 60 Prozent ihrer Einlage mit sich.

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Der Blue Ships 1 Renditefonds bewirtschaftete das Flusskreuzfahrtschiff MS Avalon Scenery, das unter den Namen MS Rhone Countess auf der Rhone eingesetzt wurde. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro beteiligen und brachten insgesamt etwa sechs Millionen Euro auf.

Die Beteiligung entwickelte sich in den Anfangsjahren positiv und bis 2013 erhielten die Anleger regelmäßig Auszahlungen. Dies änderte sich mit der steigenden Terrorgefahr. Die Nachfrage nach Kreuzfahrten ging zurück und schließlich wurde der Verkauf des Schiffes beschlossen. Wie das „fondstelegramm“ meldet, wurde das Fondsschiff inzwischen für 6,1 Millionen Euro verkauft. Für die Anleger bedeute dies, dass sie nach Abzug der restlichen Darlehens- und sonstigen Kosten aber lediglich mit einer Schlusszahlung von ca. acht Prozent rechnen können. Insgesamt haben die Anleger dann 41 Prozent ihrer Einlage wieder ausgezahlt bekommen. Unterm Strich bleiben also hohe Verluste.

Blue Ships 1 Renditefonds in Not

„Um die finanziellen Verluste aufzufangen, kann geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können“, sagt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Kanzlei AJT. Auslöser für die Forderungen kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen die Anleger auch über die Funktionsweise und Risiken eines geschlossenen Fonds aufgeklärt werden. Da sie im unternehmerischen Risiko stehen, kann auch der Totalverlust der Einlage eintreten. Allerdings wurden die Risiken in den Anlageberatungsgesprächen häufig verschwiegen oder bagatellisiert. „Den Anlegern hätte aber unmissverständlich erklärt werden müssen, dass eine Beteiligung an einem Schiffsfonds spekulativ und nicht zur Altersvorsorge geeignet ist“, so Rechtsanwalt Jansen.

Mehr Informationen: https://www.ajt-partner.de/kapitalanlagerecht

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