Soviel muss Ihnen Ihr Recht wert sein

Viele Nutzlosanbieter arbeiten mit langfristigen Verträgen. Heißt, Es wird oft nur der Preis für das erste Jahr gefordert, aber nach 12 Monaten wird es eiskalt serviert eine zweite Rechnung geben – wieder über die gleiche Summe. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig zu wissen: Wenn jemand die geforderte Summe + Mahn- und Inkassokosten bezahlt, kann er mit 100prozentiger Sicherheit damit rechnen, dass nach Ablauf des ersten Vertragsjahres das gleiche Prozedere wieder anfängt. Heißt: Man kauft sich nur für ein Jahr von Stress, Sorgen und Beläsigungen per Mail und Post frei – nach 12 Monaten fängt der ganze Zauber von vorne an. Heißt aber auch: Wer sich wehrt und Prozesskosten fordert, der sollte auch bedenken, dass er im Falle der Rechnungsbezahlung deutlich mehr bezahlt, nämlich auch den Beitrag für das zweite Jahr.

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In Einem aktuellen Fall beleaufen sich die Vertrags-, Mahnung- und Inkassokosten eines Opfers auf 160 Euro. Zahlt das Opfer diese Summe werden in 12 Monaten weitere 96 Euro fällig, was die Gesamtkosten auf 256 Euro erhöht. Wird der Vertrag nicht gekündigt kommen nach 12 Monaten weitere 96 Euro dazu. ich gehe davon aus, dass die Mahnungen für die zweite Rate erst kommen werden, wenn die Kündigungsfrist für den Gesamtvertrag abgelaufen ist.

Daher wäre es eine saubere Lösung, auf einen Mahnbescheid vom Amtsgericht zu warten, diesem zu widersprechen und dann in aller Ruhe abzuwarten, ob der Abzocker wirklich klagt. Klagt er und gewinnt er den Fall, dann zahlen Sie halt. Das Prozessrisiko hält sich aber in Grenzen. Bislang gibt es von den großen Nutzlosanbietern noch keine Mahnbescheidwelle, von einigen Versuchsballons abgesehen.

Warum nicht? Ganz klar: Die Dienste befürchten, dass es negative Klageausgänge gibt und man dann auf den hohen Kosten sitzen bleibt. Als Opfer immer dran denken: Selbst wenn der Prozess verloren geht: Soviel sollte Ihnen Ihr Recht wert sein. Experten gehen davon aus, dass zu erwartende Kosten im schlimmsten Fall unter 400 Euro bleiben werden

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