Rund um das Thema Drucker herrschen immer wieder Unklarheiten aufseiten der Nutzer oder gar Ärgernisse. Verantwortlich dafür sind die teuren, oft überteuerten, Druckerpatronen der Hersteller. Verwenden Nutzer kompatible, aber günstigere Patronen von Drittanbietern, droht nicht selten über kurz oder lang das nächste Problem: der angebliche Wegfall der Garantieleistungen, wenn der Drucker eine Reparatur benötigt. Dabei ist die Verwendung alternativer Druckerpatronen kein Grund für ein Erlöschen der Garantie.
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Rechtslage ist eindeutig auf Seiten der Konsumenten
Die rechtlichen Bestimmungen zum Thema Garantie sind hier tatsächlich eindeutig. Hersteller können die Garantieleistung nicht wegen der Nutzung von kompatiblen Patronen (oder Tonern) eines Drittanbieters verweigern. Welche Patronen im Gerät verwendet werden, ist ausdrücklich kein Bestandteil einer Garantie oder gar ein legitimer Grund für die Verweigerung einer Garantieleistung. Entsprechend lautende Passagen und Formulierungen wären nichtig.
Hersteller tragen zur Verwirrung bei
Dass dieses Gerücht, die Garantie würde durch die Verwendung kompatibler Patronen erlöschen, sich so hartnäckig hält, kommt den Herstellern nicht ganz ungelegen. Einzig HP weist bislang ausdrücklich darauf hin, dass kompatible Patronen keinen Einfluss auf die Garantie haben. Die meisten anderen Hersteller ergehen sich meist in kryptischen Formulierungen, in Bezug auf die Gewährung und den Ausschluss von Garantieleistungen. Hier wird oft verallgemeinert von „ungeeigneten Verbrauchsmaterialien und Zubehörteilen“ gesprochen, die zu einem Verwehren der Garantieleistungen berechtigen. Kompatible Patronen oder Toner zählen jedoch nicht hierzu.
Gibt es Ausnahmen?
Der obige Passus beziehungsweise die Verweigerung einer Garantieleistung kann von den Herstellern nur dann rechtens im Falle der Nutzung von alternativen Tintenpatronen oder Tonern sein, wenn es einen eindeutigen, beweisbaren Zusammenhang zwischen dem Defekt des Geräts und der Verwendung von Patronen eines Drittanbieters gibt. Die Beweispflicht liegt hier beim Druckerhersteller – für jeden Einzelfall.
Drittanbieter springen bei den Garantieleistungen ein
Die Wahl qualitativ hochwertiger kompatibler Patronen und Toner ist von immenser Bedeutung für die Gesundheit des Gerätes, appellieren Druckerspezialisten. So entfällt die Garantie, wenn der Druckerhersteller nachweisen kann, dass die Verwendung einer minderwertigen Patrone den Schaden am Drucker verursacht hat. Aus diesem Grund bieten seriöse Drittanbieter von Tintenpatronen und Tonern daher mittlerweile eigene Garantien an.
Kontakt zum Hersteller suchen
Trotz der Beweispflicht ist es noch immer weit unter den Herstellern verbreitet, die Garantieleistung automatisch abzulehnen, sobald festgestellt wird, dass Patronen eines Drittanbieters verwendet wurden. Kommt der Hersteller somit nicht seiner Beweispflicht nach, sollten betroffene Nutzer direkt mit dem Hersteller in Kontakt treten und auf ihre rechtlich zugesicherte Garantieleistung bestehen. Nutzer sollten auf einen schriftlichen Nachweis bestehen, dass der Gebrauch von kompatiblen Patronen die Ursache für den Defekt gewesen ist. Kann der Hersteller diesen Beweis nicht führen, muss er eine Reparatur durchführen.
Handel oft ebenso uninformiert
Zu dieser leidlichen Situation trägt auch der (stationäre) Handel bei, der den Mythos, um das Erlöschen der Garantie durch Patronen von Drittanbietern, nicht selten weiterträgt. Nicht nur die Hersteller wollen teure Garantiereparaturen vermeiden, auch dem Handel entstehen als Zwischenbeauftragtem Kosten bei den Garantieleistungen. Sowohl Hersteller als auch der Handel haben deshalb Interesse daran, die Zahl der Garantieleistungen möglichst klein zu halten und ein neues Gerät zu verkaufen. Dabei haben Mitarbeiter oft nicht die Absicht im Hinterkopf, sondern sind vielmehr schlecht informiert und tragen den Irrglauben an die Käufer weiter.
Fazit
Nutzer sollten sich durch den Mythos des Garantieverlusts nicht abschrecken lassen, sondern unbedingt auf ihre Rechte bestehen. Denn die Nutzung von kompatiblen Patronen ist nur dann ein Grund für die Verwehrung einer Garantieleistung seitens des Herstellers, wenn dieser eindeutig einen Zusammenhang zwischen der Nutzung einer alternativen Tintenpatrone oder eines Toners und dem aufgetretenen Defekt nachweisen kann. Da dies nur selten der Fall ist, geben mittlerweile Drittanbieter von Tintenpatronen und Toners selbst Garantien.
Kyoceras haben ein allgemein bekanntes Problem mit der Transfereinheit. Nach nur 6000 Seiten defekt. Angeblich habe ich Fremdtoner verwendet, trotz gegenteiligem Nachweis durch Rechnung. Kyocera will die Garantiereperatur nur durchführen wenn ich einen weiteren kompletten Originaltonersatz für 350€ kaufe. Das ist Erpressung. Wie kann ich mich wehren?
Das geht meist nur per Anwalt. Die Möglichkeiten, die Sie da als Verbraucher haben sind leider begrenzt, bei gewerblicher Nutzung sowieso. Es gibt halt keinen Hebel, den man Umlegen kann und dann müssen die Ihnen entgegenkommen – das geht nur mit juristischen Konsequenzen. Im außergerichtlichen Verfahren bekommen Sie die Kosten aber nicht ersetzt. So traurig das klingt: Ihre Chancen, den Hersteller zur Übernahme der Kosten zu überreden sind zwar gut, unter dem Strich kostet der Anwalt Sie aber mehr als die Reparatur selbst
LG Usch
Das Thema ist bekannt. Wir haben gerade ein ähnliches Dilemma mit Kyocera. Der Händler verweigert die Garantie, der Hersteller und der Patronenlieferant ebenso die seine. Jeder verweist auf den anderen. Kyocera verweist auf Fremdpatronen, verweigert die Reparatur auf Garantiebasis wegen Tonercaking und berechnet den Technikereinsatz. Jeder weiß, dass der Einsatz von kompatiblen Tinten und Tonern die Gewährleistungs- und Garantievereinbarungen in aller Regel nicht tangiert.
Unsere (rechtzeitig geltend gemachten) Garantieansprüche wurden beim Händler als erster Vertragspartner eingefordert. Die gesetzte Frist läuft bald ab. Danach werden wir wohl Klage gegen den Händler einreichen. Soll dieser sich doch mit dem Hersteller auseinandersetzen. Wir sind aus der „Schusslinie“ und werden zusätzlich Schadenersatz einforden.
Hewlett Packard nimmt sich die Frecheheit raus Drucker zu deaktivieren, wenn man fremde Tintenpatronen einsetzt. Das Ganze findet man unter dem Stichwort „Dynamische Sicherheit“. Zitat: „icon
Dynamische Sicherheit
Es handelt sich um eine Reihe von Verfahren, die ein Drucker bei der Authentifizierung der Informationen in den Patronen durchläuft. Tintenpatronen mit einem Chip, modifizierten elektronischen Komponenten oder elektronischen Komponenten, die nicht von HP sind, funktionieren möglicherweise nicht oder in Zukunft nicht mehr. Klicken Sie hier, um mehr Informationen zu erhalten.“
https://www8.hp.com/h71041/learn-about-supplies/de/de/overview.php?jumpid=va_y8dfj61s2q
Seit vielen Jahren schon kaufe ich keine Drucker mehr von HP, aus genau solchen Gründen. Aber es gibt ja noch andere Anbieter.
Ich habe auch das Problem mit HP, die sich einfach weigern. Daraufhingewiesen, Sie möchten den Beweis erbringen, bekam ich nur eine Standartantwort „grundsätzlich ist davon auszugehen……“. Ich bin ein kleiner Betrieb. Anschaffung ist für mich schon viel Geld. Rechtsanwalt wie soll ich den bezahlen? Was bleibt: Eine teure Reparatur von HP selbst bezahlen oder gleich einen neuen Drucker kaufen.
Das ist so ärgerlich, vor allem da der Support von HP auch noch unverschämt antwortet. Wahrscheinlich fühlen diese Mitarbeiter sich von jemandem wie mir gestört.
HP nie wieder
Alles schön und gut – ABER: HP verweigert grade akut die Garantie für einen Officejet Pro X-476dw weil in dem Gerät angeblich irgendwann mal Fremdpatronen eingesetzt wurden. In den Druckkopfdaten irgendwo in Zeile 4 ein Buchstabe vor der Zahl würde belegen das Fremdpatronen engestzt waren und der Drucker deshalb defekt wäre. Nur komisch das der Drucker mindestens 8000 Seiten beim aktuellen Besitzer in einwandfreier Qualität mit ORIGINALPATRONEN gedruckt hat. Das Servicepack kann man also dezent vergessen!
Völlig irre – ohne das der Hersteller auch nur geprüft hätte, anhand eines zweifelhaftes Ausdruckes den der Kunde zu HP übermitteln sollte.
Was beweist und das? Ja es muss geplant sein das der Drucker irgendwann einmal ausfällt weil irgendwann einmal jemand eine Frendpatrone eingesetzt hatte.
Wie sonst – der Drucker steht ja nach wie vor beim Kunden – könnte HP behaupten das der Drucker jetzt als “ Spätfolge“ durch die Fremdpatronen geschädigt wurde.
Deutlicher geht es nicht – HP registriert Patronennutzung im Speicher und lässt den Drucker später ausfallen. Und HP besteht sogar darauf! Selbst in diesem undenkbaren Fall und der Tatsache das seit tausenden von Seiten Originalpatronen benutzt wurden und ganz sicher kein Tropfen Fremdtinte mehr im Druckkopf sein kann.
HP als Konzern scheint es egal zu sein – offenbar ist klar das ein Nutzer kaum die Möglichkeit hat sich zu wehren. Solche Konzerne machen grade was sie wollen und haben den Vorteil auf ihrer Seite weil sie sich Staranwälte leisten können.
Alleine die Vorstellung ein Buchstabe auf dem Bericht würde beweisen das eine Fremdpatronennutzung Ursache wäre ist haltlos – und das in Drucker schon tausende von Seiten mit Originaltinte ohne jeden Makel gedruckt wurden interessiert weder den Support – noch die Beschwerdeabteilung.