Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat vor dem Koblenzer Landgericht ein denkwürdiges Urteil gegen die 1und1 AG erstritten, das insbesondere den um Reputation sehr bemühten Herrn D’Avis bös‘ im Magen liegen dürfte. Demnach dürfen Unternehmen Produkte nicht als Gratisleistung anpreisen, wenn diese nach einiger Zeit in kostenpflichtige Abonnements übergehen. Der Verband hatte gegen eine solche Praxis bei 1und1 geklagt und ebenso wie im früheren Verfahren gegen ähnliches Vorgehen bei der 1und1-Tochter web.de gewonnen.
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Wir zitieren die Homepage des Verbraucherschutz-Dachverbandes: „Im konkreten Fall bot 1&1 Neukunden ein kostenloses Sicherheitspaket mit Antivirus- und Firewall-Programm an. Lediglich aus einem kleinen Hinweis ging hervor, dass es sich bei dem vermeintlichen Gratis-Angebot um einen Abonnement-Vertrag handelt, der sich automatisch verlängert, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Monaten kündigt. Nach Ablauf der Freimonate kostete das Sicherheitspaket 4,99 Euro im Monat. Der vzbv vertrat die Auffassung, dass der Anbieter dem Kunden hier keine Vergünstigung gewährt. Vielmehr diene er ihm eine Art Probeabonnement an. Dieser Auffassung hat sich das Landgericht Koblenz angeschlossen.“
LG Koblenz vom 18.05.2010 (1 HK O 85/09) – nicht rechtskräftig