Hessischer Rundfunk: Rechtsanwalt Cäsar-Preller zu Brandschutz

Teilen Sie dies über:

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Für Mandanten der Kanzlei Cäsar-Preller prüft er, inwieweit bei älteren Immobilien eine Nachrüstungspflicht im Rahmen der sich immer weiter fortschreibenden Brandschutzbestimmungen verpflichtend ist. Der Wiesbadener Anwalt ist Ansprechpartner für Immobilienthemen und auch als Interviewpartner in Medien gefragt.

In der HR-Sendung “defacto” geht es am 26. März 2017 z.B. aktuell um einen von der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller betreuten Fall vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Hier verlangt der Main-Taunus-Kreis von einer Immobilieneigentümerin das Zumauern von drei Fenstern als Brandschutzmaßnahme. Dadurch werden drei Räume unbenutzbar. Der Wohnwert sinkt dramatisch und der Immobilienwert natürlich gleich mit.

Joachim Cäsar-Preller im TV-Interview: “Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller weiß, dass Brandschutz wichtig ist, aber nur ein Brandschutz mit Augenmaß auch den Interessen der Immobilieneigentümer gerecht wird.” Zur Not und mit Aussicht auf Erfolg geht man auch den Weg durch alle Instanzen. Für betroffene Besitzer von Altbauten hat der Fachanwalt das Portal www.brandschutz-altbau.de mit weiteren Informations- und Kontaktmöglichkeiten eingerichtet.

Verbraucherschutz Vertrauens-Index

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns und wir helfen 
Ihnen weiter.

Tomke Schwede

Ihr persönlicher Experte

Schreiben Sie mir eine E-Mail:

info@verbraucherschutz.tv

Sie könnten interessiert sein

Verbraucherschutz Logo
Privacy Overview

This website uses cookies so that we can provide you with the best user experience possible. Cookie information is stored in your browser and performs functions such as recognising you when you return to our website and helping our team to understand which sections of the website you find most interesting and useful.