Prozesskostenfinanzierung für Opfer des LKW-Kartells

Wegen illegaler Preisabsprachen wurden die Firmen Daimler, DAF, Iveco und Volvo/Renault von der EU-Kommission mit einer Rekordbuße von fast drei Milliarden Euro bestraft. Das Kartell agierte nach Angaben der europäischen Wettbewerbshüter 14 Jahre lang. Auch der VW-Konzern mit seiner Tochterfirma MAN beteiligte sich daran, konnte einer Bestrafung aber bisher entgehen, weil er bei der Aufklärung der Vorgänge um das LKW-Kartell mitgewirkt hatte. Gegen das Unternehmen Scania laufen die Ermittlungen noch.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Illegale Preisabsprachen können marktgenerierte Preise, die auf fairen Konkurrenzverhältnissen basieren, massiv untergraben. Die am Kartell beteiligten Firmen muteten den Käufern ihrer Produkte dadurch Preise zu, die nicht mehr nachvollzogen oder verglichen werden konnten und dementsprechend ungerechtfertigt hoch angesetzt wurden.

Wer im Zeitraum von 1997 bis 2011 einen Lkw mit sechs und mehr Tonnen Gesamtgewicht der oben genannten Marken gekauft oder geleast hatte, kann daher Schadensersatz einfordern. Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB beabsichtigt, Betroffenen des LKW-Kartellschadens eine vielfach angefragte Prozesskostenfinanzierung anzubieten, und verhandelt derzeit die entsprechenden Konditionen mit den entsprechenden Anbietern.

Rechtsanwalt Dr. Walter Späth: „Eine Prozesskostenfinanzierung kann aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht in jedem Fall angeboten werden, daher ist eine konkrete juristische Prüfung des Falls wichtig.“

In vielen Fällen kommt man allerdings auch ohne einen Prozess aus.

Nach Eindrücken von Rechtsanwalt Dr. Späth wird die außergerichtliche Streitschlichtung derzeit im Markt wenig fokussiert, obwohl hier die größten Durchsetzungsaussichten gerade für kleinere Betriebe gelten. Für die Streitschlichtung genügt vielfach ein anwaltliches Schreiben, die Bemessung des Schadens, Verhandlungsbereitschaft und auch Verhandlungsgeschick.

Rechtsanwalt Dr. Walter Späth: „Wir beabsichtigen, demnächst die ersten Forderungen unserer Mandanten zu stellen!“

Auf www.lkw-kartellschaden.de bietet die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB umfangreiche Informationen zum Thema LKW-Kartellschaden an, unter anderem auch die Möglichkeit, über ein Gutachten einen Überblick über die ungefähre Schadenshöhe zu bekommen. Rechtsanwalt Dr. Walter Späth: „Nur wenn Sie ihren Schaden bemessen können, macht es Sinn, im außergerichtlichen Verfahren auf Ihren LKW-Händler zuzugehen.“

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte sind seit 14 Jahren schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht und Schadensersatzrecht tätig und hierbei insbesondere erfahren in der Bearbeitung sogenannter Massenschadensfälle.

 

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.