Der Urlaub sollte eigentlich die schönste Zeit des Jahres werden. Doch immer wieder gibt es auf dem Weg in die Ferien einige Verbraucherfallen, ĂŒber die in der Vergangenheit nicht ausreichend aufgeklĂ€rt wurde. Umso wichtiger ist es, dem Thema genauer auf den Grund zu gehen und sich selbst einen Ăberblick zu verschaffen.
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FlugverspÀtung als verbreitetes Problem
In vielen FĂ€llen ist bereits der Flieger verspĂ€tet, der eigentlich den Weg ins Abenteuer aufzeigen sollte. Hier wissen viele Reisende nicht, dass sie schon nach zwei Stunden VerspĂ€tung einen Anspruch auf teils hohe EntschĂ€digungen haben. Mitunter sind schnell mehr als 100 Euro fĂ€llig, die den Urlaubern ganz unabhĂ€ngig vom ursprĂŒnglich gezahlten Ticketpreis zustehen. Die Airlines selbst rĂŒcken dieses Geld jedoch nicht freiwillig heraus. Damit diese Chance dennoch nicht ungenutzt bleibt, lohnt es sich, RechtsanwĂ€lte wie Salmen WĂŒrzberg von Below zu engagieren, um so die eigene Forderung zielgerichtet durchsetzen zu können. Ăhnliches gilt fĂŒr den Flugausfall.
Was tun, wenn der Koffer fehlt?
Kam der Flieger schlieĂlich an, bleibt die bange Frage, ob auch der eigene Koffer die Reise heil ĂŒberstanden hat. Kommt es zu einem Verlust, so sollte dieser möglichst frĂŒhzeitig der Airline mitgeteilt werden. Denn sobald 21 Tage verstrichen sind, verfĂ€llt der eigene Anspruch, einen Schadensersatz zu erhalten. Befand sich das GepĂ€ckstĂŒck nachweislich in der Obhut der Airline, so reagiert diese zumeist mit einem Overnight-Kit. Hier werden dem Fluggast fĂŒr die erste Zeit des Aufenthalts frische UnterwĂ€sche und Hygieneartikel kostenlos angeboten. Bleibt der Koffer nach 24 Stunden weiter vermisst, so besteht das Recht auf einen Vorschuss. Sollte selbst intensive Suche keine neuen Erkenntnisse nach sich ziehen, so hat der Fluggast schlieĂlich Anspruch auf Schadensersatz. Da die Obergrenze jedoch bei etwa 1.200 Euro liegt, sollten keine Wertsachen ohne eine spezielle Versicherung in den Koffer gepackt werden. Fluggastrechte bleiben also ein wichtiges Thema.
Mögliche MÀngel vor Ort erkennen
Auch spĂ€ter im Hotel gibt es weitere Verbraucherfallen, die man sich in der erholsamen Zeit besser ersparen möchte. So sorgt beispielsweise in sĂŒdlicheren LĂ€ndern die leichtere Bauweise schnell fĂŒr eine gewisse Hellhörigkeit zwischen den unterschiedlichen RĂ€umen. Auch auf laute GerĂ€usche oder Musik, die im Rahmen des Abendprogramms abgespielt werden, mĂŒssen die Hotels oder Veranstalter hinweisen. Weiterhin besteht die Möglichkeit einer Preisminderung, wenn die vor Ort gebotenen Standards nicht den Fakten im Vertrag entsprechen. Ist beispielsweise die Klimaanlage defekt, oder die schlechte Matratze raubt jede Chance auf erholsamen Schlaf, so kann der Reisende seine Rechte geltend machen. So gelingt es, der weit verbreiteten Falle aus dem Weg zu gehen.