LKW-Kartell – Modelle der Prozesskostenfinanzierung

Zum Thema Prozesskostenfinanzierung im LKW-Kartellschaden treten immer mehr Anbieter auf den Plan. Das wohl am heißesten diskutierte Angebot ist das des amerikanischen Massenschadensfall-Spezialisten “Hausfeld”. Die US-amerikanische Kanzlei Hausfeld LLP hat einen Standort in Berlin und ist auch rund um Schadensersatzforderungen von VW-Eigentümern im VW-Abgasskandal als Prozesskosten-Finanzierer auf den Plan getreten. Hausfeld arbeitet mit deutschen Legal-Tech-Unternehmen zusammen, um den Markt auf breiter Basis anzugehen.

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Aber um was geht es bei Prozesskostenfinanzierung im LKW-Kartellschaden überhaupt?

Fakt ist, dass die hohen Kosten das Prozesskostenrisiko für alle Beteiligten kaum kalkulierbar ansteigen lassen. Unter dem Prozesskostenrisiko versteht man die bestehende Gefahr, das angestrengte Verfahren NICHT zu gewinnen und auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Im aktuellen LKW-Kartellschaden können Gerichts-, Gutachter- und sonstige Verfahrenskosten aus dem Ruder laufen. Da sich viele Speditionen und sonstige Fuhrunternehmungen dieses Risikos bewusst sind, scheuen sie den Gang zum Rechtsanwalt. Dieser ist notwendig, da ein nicht anwaltlich unterstütztes Modell keinen Erfolg haben wird.

Kanzlei Hausfeld hat vorerst 30 Millionen Euro zur Verfügung

Hausfeld z.B. hat sich im Rahmen der Standorteröffnung in Berlin natürlich sofort rückversichert, um entsprechende Angebote für den deutschen Markt machen zu können. In Kooperation mit Burford Capital wurden 30 Millionen Euro für anstehende Verfahren zurückgestellt. Dieses Geld steht Hausfeld in Deutschland für die Finanzierung von Verfahren z.B. im LKW-Kartell zur Verfügung. Die Rechnung von Rechtsanwalt Hausfeld geht auf, wenn die Verfahren in großer Zahl gewonnen werden, denn dann entfällt die Zahlung und Geld  fließt  in Form von hohen Provisionen wieder zurück.

Aber auch deutsche Kanzleien engagieren sich im kollektiven Rechtsschutz und bieten LKW-Unternehmungen eine Minimierung des Prozesskostenrisikos durch Prozesskostenfinanzerung oder so genannte Bündelungsmodelle an.

Als Beispiel sei die kapitalmarktrechtlich ausgerichtete Kanzlei Dr. Späth und Partner genannt. Die Berliner Kanzlei arbeitet dabei grundsätzlich nicht anders als Hausfeld: Man versichert sich der Kooperationsbereitschaft einer oder mehrerer Rechtsschutzversicherungen und legt Rücklagen für zu erwartende Fälle an. Danach müssen diese Fälle als Mandanten eingeworben werden.

weitere Informationen zum Thema Rechtsschutz und Prozesskostenfinanzierung finden Sie auf www.lkw-kartellschaden.de

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