Arbeitsrecht – 3 Tipps, die Sie als Arbeitnehmer kennen sollten

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Diese Rechte sollte jeder Arbeitnehmer wissen

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Ein gut bezahlter und sicherer Arbeitsplatz ist für viele Menschen existenziell. Nichts ist größer als die Angst vor einem Verlust der Anstellung. Dafür lassen sich viele Arbeitnehmer Vorgaben vom Vorgesetzten machen, die nicht mit geltendem Recht vereinbar sind. Wer seine Arbeitnehmerrechte kennt, der kann auf Augenhöhe mit dem Chef diskutieren. Die folgenden drei Tipps helfen bei der Wahrung eigener Rechte im Berufsleben.

Arbeitszeit und Überstunden
Es ist vermutlich der häufigste Grund für Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – Überstunden. Grundsätzlich müssen zusätzliche Arbeitsstunden nur geleistet werden, wenn sie vertraglich festgelegt sind. Eine Ausnahme gilt bei akuter Notlage. Diese Ausnahme greift bei unvorhersehbaren Ereignissen, einer plötzlichen Erkrankung oder Unwetter. Die Treuepflicht gebietet in diesem Fall die gegenseitige Hilfeleistung. Eine ständige Notlage aufgrund organisatorischer Fehler unterliegt hingegen keiner Treuepflicht. Ist zu wenig Personal vorhanden, müssen Arbeitnehmer nicht dauerhaft Mehrarbeit leisten.

Jede Überstunde muss entlohnt werden, ganz egal warum sie angefallen ist. Darauf weisen die Experten von GRAF-DETZER Rechtsanwälte hin. Verfallsklauseln sind nichtig, auch Monate später kann ein Arbeitnehmer die Bezahlung von Überstunden einklagen. Alternativ kann zwischen beiden Parteien ein Freizeitausgleich vereinbart werden.

Kosten der Schutz- und Arbeitskleidung
Schreibt das Unternehmen das Tragen von Arbeitskleidung vor, so kann ein Mitarbeiter an den Kosten dafür beteiligt werden. In Einzelfällen können die Kosten für die Arbeitskleidung komplett auf die Angestellten umgewälzt werden. Hierbei gilt jedoch eine Lohnuntergrenze. Das Unternehmen darf die Kosten nur an Mitarbeiter weitergeben, die mindestens 930 Euro pro Monat verdienen und damit auf Höhe des Pfändungsfreibetrags liegen. Mehrfach haben sich Gerichte damit auseinandergesetzt. Sie begründen die Kostenbeteiligung damit, dass Arbeitnehmer durch das Tragen von Arbeitskleidung ihre private Kleidung schonen.
Anders sieht es hingegen bei reiner Schutzkleidung aus, die für die Ausführung der Arbeitsleistung zwingend notwendig ist. Ist es aus hygienischen Gründen oder für den Arbeitsschutz vorgeschrieben, spezielle Kleidung zu tragen, so muss der Arbeitgeber diese kostenfrei zur Verfügung stellen. Dazu zählen beispielsweise Überschuhe und Haarnetze und sterile Arbeitskleidung. Hier darf der Arbeitnehmer nicht, auch nicht anteilig, an den Ausgaben beteiligt werden. Er muss die Ausstattung kostenlos und in ausreichender Menge zur Verfügung stellen.

Nicht immer mit Abfindung
Wird die ordentliche Kündigung ausgesprochen, dann machen sich viele Arbeitnehmer Hoffnung auf eine satte Abfindung. Einen generellen Anspruch auf diese Zahlung besteht jedoch nicht. Ohnehin greift das Kündigungsschutzgesetz erst ab einer Betriebsgröße von zehn Mitarbeitern und einer Beschäftigungsdauer von mindestens sechs Monaten. Kleine Unternehmen sind pauschal davon ausgenommen, ebenso Mitarbeiter in der Probezeit.

Unternehmen müssen bei einer nicht personenbedingten Kündigung eine Sozialauswahl treffen und diejenigen Mitarbeiter zuerst entlasten, die dadurch am wenigsten getroffen werden. Fühlt sich ein Arbeitnehmer unberechtigt gekündigt, so kann er binnen drei Wochen formlos Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
Es unterliegt dem Arbeitsgericht, über die Wirksamkeit der Klage zu entscheiden. Bei unrechtmäßigen Kündigungen kann eine Abfindung ausgesprochen werden, die häufig 0,5 Monatsgehälter pro Jahr Betriebszugehörigkeit umfasst. Höhere Abfindungen können mit dem Unternehmen ausgehandelt werden, das passiert dann meist außergerichtlich. Ideal beraten sind Arbeitnehmer, die sich die Unterstützung eines Rechtsanwalts sichern.

14 comments
  1. Danke für diese Tipps zum Arbeitsrecht. Ich wusste gar nicht, dass Überstunden nur geleistet werden müssen, wenn diese vertraglich festgelegt sind. Da dies bei mir nicht der Fall ist, mein Chef aber regelmäßig welche von mir verlangt, werde ich mich an eine Kanzlei für Arbeitsrecht wenden.

  2. Es ist interessant zu lesen, in welchen Fällen die Arbeitskleidung auf den Mitarbeiter umgewälzt werden kann und wann nicht. Ich musste meine Kleidung nämlich bezahlen, obwohl sie in die Kategorie Schutzkleidung fällt. Ich werde mich da mal in der Kanzlei meines Anwaltes genauer erkunden. Vielleicht bekomme ich die Kosten dafür wieder.

  3. Es ist für mich ein sehr wichtiger Hinweis, dass jede Überstunde entlohnt werden muss, egal, warum sie angefallen ist und das auch, wenn die Überstunden schon mehrere Monate zurückliegen. Ich habe noch knapp 40 Überstunden, die mein Chef mir nicht auszahlen will und auch nicht zu einem Freizeitausgleich bereit ist. Da man die Bezahlung der Überstunden einklagen kann, werde ich mich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden, der mir dabei hilft.

  4. Genau was Sie hier ansprechen ist mir letztes Jahr passiert. Ich wurde gekündigt und habe, wenn ich ehrlich bin, auf eine Abfindung gehofft. Leider hat es sich herausgestellt dass die Firma nicht dazu verpflichtet war. Ich habe mich sogar mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zusammengesetzt um auf der sicheren Seite zu sein. Die Informationen hier sind sehr hilfreich, vielen Dank dafür!

  5. Ich habe vor knapp sechs Monaten meinen neuen Job angefangen. Dort gibt es ein Paar Punkte die mich irritieren. Deswegen möchte ich mich ein bisschen schlau machen. Ich denke ich werde mich auch mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Verbindung setzen. Gut zu wissen dass jede Überstunde entlohnt werden muss, egal warum sie angefallen ist! Vielen Dank!

  6. Danke, dass Sie erklärt haben, wie Arbeitszeiten und Überstunden der häufigste Grund für einen Streit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind. Mein Bruder hat mit seiner Arbeit und den Stunden, die er erhält, zu kämpfen. Er verdient nicht genug Geld aufgrund einer Vernachlässigung der zugewiesenen Stunden, deshalb werde ich ihm sagen, er solle mit einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt darüber sprechen.

  7. Mit diesen Informationen zum Thema Arbeitsrecht kann ich die richtige Entscheidung treffen. Es ist nicht immer einfach, eine Entscheidung zu treffen. Vor allem, wenn man nicht genau weiß, was die Möglichkeiten sind.

  8. Gut zu wissen, dass jede Überstunde entlohnt werden muss. In meinem Vertrag steht eine Verfallsklausel, die dem Artikel zufolge ungültig ist. Dann werde ich mich wohl an einen Anwalt fur Arbeitsrecht wenden müssen, um die Bezahlung der Überstunden einzuklagen.

  9. Danke für die hilfreichen Tipps zum Thema Arbeitsrechte. Meine Schwester muss immer Überstunden arbeiten, was sie nicht erwartete, als sie anfing. Aber das ist gut zu wissen, dass es im Vertrag stehen muss.

  10. Interessant, dass an auf keine Abfindung hoffen kann, wenn das Unternehmen in dem man arbeitet sehr klein ist. Ich denke ich werde wohl auch keine bekommen. Wie ich sehe sieht das Arbeitsrecht keine solche Zahlung für Mitarbeiter in der Probezeit vor.

  11. Alle Arbeitnehmer sollten sich mit dem Arbeitsrecht auskennen. Es ist gut zu wissen, dass Überstunden nur dann gemacht werden müssen, wenn sie vertraglich festgelegt wurden. Ich werde das meiner Schwester sagen, die immer Überstunden macht.

  12. Meine Cousine hat einen Minijob neben ihrem Studium angefangen. Ihr wurden die Kosten für eine vorgeschriebene Arbeitskleidung berechnet. Danke für den Hinweis, dass der Arbeitgeber die Kosten auf Mitarbeiter umwälzen darf, wenn der Mitarbeiter mindestens 930 Euro pro Monat verdient. Ich werde ihr raten, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.

  13. Ich wusste gar nicht, dass die Anschaffung der Arbeitskleidung auf die Angestellten abgewälzt werden kann. Eine Freundin von mir muss die Arbeitskleidung selber kaufen, obwohl ihr Gehalt unter 450 $ liegt. Bedeutet das nicht, dass das gegen das Arbeitsrecht verstößt?

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