Widerruf von Darlehen nur noch bis März 2016 möglich

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„So langsam wird es Zeit!“ – Rechtsanwalt Dr. Heinzelmann aus Stuttgart nimmt die aktuelle Gesetzesänderung eher als Chance denn als „Tod des Widerrufsjokers“: Das unbefristete Recht zum Darlehenswiderruf soll abgeschafft werden. Eine entsprechende Regelung will der Gesetzgeber in das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der Wohnimmobilienkredit-Richtlinie mit aufnehmen. Die Regelung soll für Kreditverträge/Baufinanzierungsdarlehen aus dem Zeitraum 2002-2010 gelten und den Widerruf wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung nach einer dreimonatigen Übergangszeit ab Inkrafttreten der Regelung ausschließen.

Heinzelmann: „Den noch verbleibenden Zeitraum gilt es jetzt zu nutzen, um sich die Chance auf eine zinsgünstige Refinanzierung nicht entgehen zu lassen!“ MPH Legal Service vertritt Darlehensnehmer bundesweit in Widerrufsfällen. Mehr Infos auf  http://www.mph-legal.de/lp/darlehen-widerrufen/

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