Wer in einem Bundesland wohnt, dass die Installation von Rauchmeldern in Neubauten fordert, der sollte sich auch an diese Forderung halten, denn im Brandfall können sich Versicherungen weigern, den entstandenen Schaden in vollem Umfang zu regulieren.
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Beim Fehlen von Rauchmeldern in der Wohnung können Versicherungen ihre Leistungen für die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung schon jetzt in Rheinland-Pfalz kürzen, weitere Bundesländer dürften sich wohl bald anschließen.
Für ältere Wohnungen werde es dann Übergangsfristen geben. Wer diese Pflicht kenne, aber nicht einhalte, handelt grob fahrlässig und riskiert den Versicherungssschutz.