Elektronische Parkscheiben nehmen dem Nutzer etwas Arbeit ab: Sie speichern den Zeitpunkt des Abstellens und informieren dann gut sichtbar, wie lange das Auto nicht bewegt wurde. Nichts anderes macht die klassische „Blaue Scheibe“.
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Die elektronische Variante der „Parkscheibe“ ist unter Umständen zulässig, nämlich dann, wenn die Funktionalität geprüft und zugelassen ist. Eine Kommune im Bergischen Land (Nordrhein-Westfalen) hatte Benutzern solcher Systeme trotz Zulassung Knöllchen geschrieben. Die übereifrigen Ordnungsämter wurden jetzt zurück gepfiffen: Zugelassene Parkscheiben dürfen benutzt werden, übrigens schion seit 2008. Die Kommunen müssen die Bußgeldbescheide auf Anweisung des zuständigen NRW-Ministerium zurück nehmen.