Das Amtsgericht Charlottenburg hat Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorf von der Berliner Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen des „Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V.“ ernannt. Der Kölner Verein ist Stiftungsträger und damit wirtschaftlich verantwortlich für die BWF-Stiftung. Tausende Anleger hatten in das Gold der Stiftung investiert – ihnen droht der Totalverlust ihrer Anlage. Das Insolvenzverfahren war übrigens nicht vom Verein selbst beantragt worden, sondern von einem Anlegerschutz-Rechtsanwalt, der Opfer des Fonds vertritt. Der Verein hat offensichtlich keine Rechtsbeschwerde eingelegt.
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