Der Bundesrat in Berlin will den Verbraucherschutz weiter verbessern und sieht Optimierungsbedarf beim Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum verbesserten Schutz gegen den unlauteren Wettbewerb. Dabei geht es vor allem ans Kleingedruckte.
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In einer ausfĂŒhrlichen Stellungnahme vom 6. MĂ€rz 2015 macht die LĂ€nderkammer klar, dass wesentliche Verbraucherinformationen nicht in den Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen (AGB) versteckt werden dĂŒrfen. Zu diesen wesentlichen Verbraucherinformationen zĂ€hlen beispielsweise Zusatzkosten oder LeistungseinschrĂ€nkungen. Sind derartige Informationen in den AGB versteckt, sei dies bereits unlauteres Handeln, so der Bundesrat.
Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer, Fachanwalt fĂŒr Gewerblichen Rechtsschutz bei der Hamburger und Berliner Wirtschaftskanzlei ROSE & PARTNER LLP:  âDĂŒrfen solche wesentlichen Informationen nicht mehr in den AGB versteckt werden, dient das nicht nur dem Konsumenten, sondern auch dem Mitbewerber, der gegenĂŒber dem Verbraucher mit offenen Karten spielt und sein Angebot klar und verstĂ€ndlich definiert. So mĂŒsste er fĂŒr sein transparentes Auftreten keine Wettbewerbsnachteile befĂŒrchten.â
Der Bundesrat geht noch weiter. Denn hat ein Unternehmen durch unseriöse Methoden Gewinne erzielt, so mussten diesem die unlauteren GeschĂ€ftspraktiken bislang nachgewiesen werden. Nun soll die Beweislast umgekehrt werden. Rechtsanwalt Dr. Fleischer: âBei einem Rechtsstreit mĂŒsste dann das Unternehmen beweisen, dass es nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoĂen hat.â
Ein weiteres Anliegen der LĂ€ndervertretung ist, den âfliegenden Gerichtsstandâ aufzuheben oder zumindest einzuschrĂ€nken. Eine Forderung, die besonders fĂŒr Online-GeschĂ€fte Bedeutung hat. Da es im Internet keinen physischen Ort der SchĂ€digung gibt, konnte der KlĂ€ger hĂ€ufig den Gerichtsort bestimmen. Hatte sich z.B. beim Landgericht Hamburg eine fĂŒr den KlĂ€ger gĂŒnstige Rechtsprechung etabliert, konnte den Rechtsstreit auch dort anhĂ€ngig machen, auch wenn er selbst und der Beklagte z.B. in Berlin ansĂ€ssig waren. Dies habe zu einem so genannten Abmahnmissbrauch gefĂŒhrt, der beseitigt werden mĂŒsse.
Mit den geplanten MaĂnahmen soll das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Lauterkeitsrecht) weiter optimiert werden und sowohl den Verbraucher vor unsachlicher Beeinflussung schĂŒtzen als auch den Wettbewerber vor Nachteilen durch unlautere Methoden beschĂŒtzen. Die Bundesregierung wird sich voraussichtlich Ende MĂ€rz mit dem Gesetzesentwurf beschĂ€ftigen und ihn dann in den Bundestag einbringen.
Mehr Informationen zum Wettbewerbsrecht hat die Wirtschaftskanzlei ROSE & PARTNER LLP. unter http://www.rosepartner.de/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht.html zusammengestellt.
Dr. Bernd Fleischer
Rechtsanwalt
Fachanwalt fĂŒr Gewerblichen Rechtsschutz
ROSE & PARTNER LLP.
Jungfernstieg 40
20354 Hamburg
Tel: 040 / 41437590
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