Die “Nordrheinische Ärzteversorgung” mit Sitz in Düsseldorf hat in der Vergangenheit zahlreiche Kredite insbesondere an Mediziner vergeben. Dabei wurde zumindest im Jahr 2006 eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ausgegeben. Entsprechend eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofes können Verträge mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen widerrufen werden.
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Die Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei mzs Rechtsanwälte verfügt mit ihrem Team aus im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwälten über Erfahrungen beim Widerruf von Kreditverträgen auf Basis fehlerhafter Widerrufsbelehrungen der Nordrheinischen Ärzteversorgung.
Wenn Sie bei der Nordrheinischen Ärzteversorgung ein Darlehen zur Finanzierung Ihrer Immobilie oder Ihrer Praxis aufgenommen haben, dann sollten Sie umgehend die Möglichkeit prüfen, aufgrund der mit hoher Wahrscheinlichkeit fehlerhaften Widerrufsbelehrung aus dem Vertrag aussteigen zu können. So können Sie umgehend Ihren Vertrag mit der Nordrheinischen Ärzteversorgung auflösen und dann von den aktuell historisch niedrigen Zinsen profitieren. Der Bundesgerichtshof hat die Unzulässigkeit der Widerrufsbelehrungen bestätigt. Die Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass über 70 Prozent aller in den letzten Jahren abgeschlossenen Darlehensverträge widerrufbar sind.
Rechtsanwalt Dr. Strohmeyer: “Die von dem Institut verwendete Widerrufsbelehrung enthält unter ‘Beginn der Widerrufsfrist’ den Hinweis, dass der Lauf der Widerrufsfrist erst ‘am folgenden Tag, nach dem die vom Darlehensnehmer unterzeichnete Vertragsausfertigung nebst der separat vom Darlehensnehmer unterzeichneten Widerrufsbelehrung bei der Bank eingegangen ist’ beginne. Hiermit wurde der Darlehensnehmer nicht korrekt über den Beginn der Widerrufsfrist informiert.”
Wer also bei der Nordrheinischen Ärzteversorgung einen Kreditvertrag abgeschlossen hat und diesen gern widerrufen möchte, sollte sich an einen darin versierten Rechtsanwalt melden, der entweder die betreffende Widerrufsbelehrung kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr prüft.
Hier die Postadresse für Ihren Widerruf
Nordrheinische Ärzteversorgung
Einrichtung der Ärztekammer Nordrhein
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Tersteegenstr. 9
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211 4302-0
Telefax: 0211 4302-13 48
E-Mail: post@naev.de
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