Rund 1500 Seiten soll die Anklageschrift im S&K-Skandal umfassen. Diese sei jetzt beim Landgericht Frankfurt eingereicht worden, wie ein Gerichtssprecher gegenüber dem Manager Magazin bestätigte. Der Vorwurf gegen die beiden S&K-Gründer und fünf weitere Beschuldigte lautet Verdacht auf bandenmäßigen Betrug. Die offizielle Bestätigung der Staatsanwaltschaft steht noch aus, da sie noch die Rückmeldung aller Verfahrensbeteiligten abwarten muss.
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Laut Medienberichten ist der Schaden im S&K-Skandal inzwischen auf rund 300 Millionen Euro gestiegen, ca. 6000 Anleger sollen mit Hilfe eines Schneeballsystems betrogen worden sein. Der mutmaßliche Betrug flog auf als bei einer groß angelegten Razzia im Februar 2013 die S&K-Räumlichkeiten durchsucht und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt worden war. Die beiden S&K-Gründer wurden im Zuge der Ermittlungen festgenommen und sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Zahlreiche Unternehmen und Fondsgesellschaften mussten in der Folge Insolvenz anmelden. Für die Anleger war dies gleichbedeutend mit hohen finanziellen Verlusten.
„Allerdings gab es auch gute Nachrichten für die Anleger. Denn es konnten auch umfangreiche Vermögenswerte sichergestellt werden. Damit lässt sich zumindest ein Teil der Anleger-Forderungen befriedigen“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler von der Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP in Bremen, die bereits hunderte S&K-Geschädigte vertritt und in einer Vielzahl von Urteilen Schadensersatz für sie erstreiten konnte.
Schadensersatzansprüche können u.a. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Rechtsanwalt Diler: „Im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Das ist in vielen Fällen nicht geschehen. Stattdessen wurden unserer Erfahrung nach, die Kapitalanlagen als sichere Investments mit hohen Renditeaussichten beworben. So eine Falschberatung kann jetzt die Grundlage für eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sein.“
Sollten sich die Betrugsvorwürfe gegen die Beschuldigten bestätigen, können sich daraus noch weitere rechtliche Möglichkeiten ergeben. „Aber auch in diesem Fall gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Daher muss noch abgewartet werden“, so Rechtsanwalt Diler. Da es aber dauern kann bis in diesem umfangreichen Fall ein Urteil gesprochen wird, sollte mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht so lange gewartet werden. „Dann besteht die Gefahr, dass die Ansprüche bereits verjährt sind“, erklärt Diler.
Mehr Informationen: http://www.sommerberg-llp.de/rechtsfaelle/s-und-k/
Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg LLP vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für S&K:
Rechtsanwalt Thomas Diler,
Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de