5.950,00 Euro sollte ein Rentner für nur 10 Partnervorschläge bezahlen. Das ist sittenwidrig, urteilt das Landgericht Mönchengladbach in einem von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE erstrittenen Urteil und verurteilt die SFK SENIOREN- & FREUNDSCHAFTSKREIS GmbH zur vollständigen Rückzahlung. Eine Gewähr für die Geeignetheit der Vorschläge und die Bereitschaft zur Vermittlung für die vom SFK Senioren- & Freundschaftskreis benannten Personen wollte der Partnervermittler trotz des hohen Honorars nicht übernehmen. Erstellt werden sollte nur ein Partnerdepot mit angeblich qualifizierten, ausgewählten Adressen. Für diese Formulierung fand das Landgericht deutliche Worte: es handele sich um nichtssagende Floskeln.
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Zu den subjektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit wird das Landgericht sehr deutlich. Die SFK trage den Namen Senioren- und Freundschaftskreis GmbH. Sie wende sich gezielt an ältere und alleinstehende Personen. Diese Personengruppe sei besonders häufig von Vereinsamung betroffen. Dies habe der SFK SENIOREN- & FREUNDSCHAFTSKREIS im konkreten Fall zielgerichtet ausgenutzt. Auch eine Widerrufsmöglichkeit des Vertrages wurde bejaht, weil dieser im häuslichen Bereich geschlossen wurde. Daran änderte es auch nichts, dass die SFK als Zeugen für eine angebliche, vorherige Bestellung den in Mönchengladbach bekannten Partnervermttler Claus Dieter Poniewas aufgeboten hatte, der sich in den SFK-Geschäftsräumen aufgehalten haben wolte.
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