99downloads: Mahnbescheid trotz gezahlter Rechnung

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Der Anwalt-Blog kuendigung-blog.de aus Hannover beschäftigt sich mit einer sehr außergewöhnlichen Variante des Forderungseinzuges durch die Belleros Ltd. Die Betreiber von 99downloads eröffneten trotz geleisteter Zahlung das Mahnverfahren. Mich wundert das kaum, da auf Basis meiner Erfahrungen mit 99downloads jedem schon längst der Überblick verloren gegangen sein muss, wer da wem warum noch Geld schuldet!

Wir zitieren den Blog:

„Heute erreichte uns ein Mandat zur Abwehr einer Forderung der Abzock-Firma Belleros Premium Media Ltd., welche unter anderem das InternetPortal “99Downloads.de” betreibt.

Die Seite selbst ist eine klassische Abofalle und insofern nichts besonderes mehr.

Dies kann man über die Begebenheites des Mandats nicht behaupten. Der Mandant hatte seinerzeit eine Rechnung der Firma erhalten, zunächst nur über die 60 Euro. Nachdem er nicht zahlte erhielt er eine Rechnung inklusive Mahnkosten über 83 Euro. Diese zahlte er dann, da ihm die Sache zu heikel wurde.

Bis hierher nichts besonderes, mal abgesehen von der Tatsache, dass die Zahlung nicht hätte geleistet werden sollen. Der Mandant war aber zu dieser Zeit noch nicht beraten.

Einige Zeit später erhielt der Mandant jedoch plötzlich einen gerichtlichen Mahnbescheid über eben dieselbe Forderung in Höhe von 83 Euro zzgl. der üblichen Kosten welche solch ein Mahnbescheid auslöst.

Der Mandant reagierte nicht und erhielt sodann einen Vollstreckungsbescheid. An dieser Stelle hat der Mandant glücklicherweise doch den Weg zum Anwalt gewählt und wir werden die Forderung an dieser Stelle für Ihn abwehren.

Der Fall zeigt jedoch eindrucksvoll, wie desorganisiert oder kriminell (je nachdem ob die Beantragung des Mahnbescheids trotz Zahlung des Mandanten fahrlässig oder vorsätzlich geschah) es bei den Abofallen-Betreibern vorgeht. Hier steht ausschließlich eins im Vordergrund – mit möglichst wenig Aufwand möglichst viele Menschen um Ihr Geld zu bringen. Kenntnisse der eigenen Buchführung scheinen dabei nicht notwendig zu sein und somit fehlen sie halt komplett.

Betroffenen von Abo-Fallen bleibt unverändert zu raten – nichts zahlen und lieber rechtzeitig einen Anwalt aufsuchen.“

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Tomke Schwede

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