9 U 138/19 – Urteil zu Beitragserhöhungen AXA / PKV – Auch DKV-Kunden hoffen

Rund acht Millionen Kunden von privaten Krankenversicherungen (PKV) ärgern sich über nahezu regelmäßige Beitragserhöhungen. Einem Kunden der AXA war das zu regelmäßig und auch zu wenig nachvollziehbar. Es wurde Klage eingereicht und in der zweiten Instanz fällte das Oberlandesgericht Köln nun ein Sensationsurteil und sprach dem Kläger saftige Beitragsrückerstattungen zu. Die Bindungswirkung dieser Entscheidung treibt den AXA-Verantwortlichen die Sorgenfalten auf die Stirn, denn weitere Verfahren am Unternehmensstandort in Köln werden folgen und ähnlich entschieden werden. Der AXA und weiteren Anbietern drohen Rückzahlungsforderungen in Milliardenhöhe.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

„Widersprüchlich“ und „missverständlich, wenn nicht gar sachlich falsch“ – der Versicherungsenat des Oberlandesgerichtes verurteilte die bisherige Beitragserhöhungstaktik des Kölner AXA-Konzerns mit deutlichen Worten. Konket ging es um in 2014 und 2015 vorgenommene Erhöhungen, deren Gründe für Versicherte völlig unverständlich formuliert worden waren.

Die glasklar mangelhaften Kundeninformationen stellen einen Verstoß gegen das Versicherungsvertragsgesetz dar, was die Erhöhungen unzulässig macht. Für zahlreiche langfristig bei der AXA Versicherte können sich Rückzahlungsansprüche in jeweils vierstelliger Form ergeben.

PKV-Kunden deutschlandweit haben auf ein solches Urteil gewartet, das noch mit einem weiteren für die Versicherer sehr unangenehmen Detail aufwartet. Das Gericht stellte fest, dass Informationen zu weiteren Erhöhungen den Mangel der ersten unzulässigen Begründung nicht heilen und Erhöhungen weiterhin unzulässig bleiben, selbst wenn spätere Informationen nicht mißverständlich waren.

Im Verfahren zum Aktenzeichen 9 U 138/19 ging es um die beliebten AXA-Tarife „EL Bonus“ und „Vital-Z-N“, aber unzulässige Kundeninformarionen dürften auch andere Tarife und auch andere Anbieter treffen. Die entsprechenden Kundeninformationen der DKV stehen schon lange im Fokus von Verbraucherschützern und Versicherungswächtern.

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.