Vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht ist heute – 24. Januar 2018 – eine wichtige Entscheidung in einer von 10 Klagen gefallen, die aktuell von der Deutschen Umwelthilfe gegen insgesamt zehn deutsche Städte geführt werden. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 6 K 12341/17 ging es um die Forderung der Deutschen Umwelthilfe, den diversen vom Abgasskandal direkt betroffenen PKW den Betrieb auf den öffentlichen Straßen Düsseldorfs zu verbieten und die Fahrzeuge stillzulegen. Eigentümer der betroffenen Fahrzeuge können aufatmen – trotz dicker Luft: Die Klage wurde abgewiesen! Sie sei unbegründet und unzulässig – vorerst gibt es keine Zwangsstilllegung für Diesel in Düsseldorf.
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Nach den Vorstellungen der DUH hätte das Düsseldorfer Straßenverkehrsamt als Zulassungsstelle den Betrieb von einigen Modellen von VW und der Konzerntöchter untersagen sollen – zumindest denen, die von einer Zwangsmaßnahme des Kraftfahrtbundesamtes betroffen sind – also Autos mit dem Schriftzug „TDI“ am Heck.
Volkswagen hatte im September 2015 die Verwendung einer aktiven Schummelsoftware eingeräumt und damit den Dieselskandal auch in Deutschland offiziell ins Rollen gebracht. Heute sind weitaus mehr Fahrzeugtypen von Zwangsmaßnahmen des Kraftfahrtbundesamtes betroffen. Das Urteil lässt daher auch alle 3 und 4,2 Liter-TDI-Modelle von VW, Porsche und AUDI aufatmen, die weiterhin in Düsseldorf zugelassen bleiben dürfen. Hauptgrund für die Klageabweisung: Die DUH kann als Umweltschutzverband die Stilllegung von Anlagen innerhalb des Stadtgebietes fordern, nicht aber von beweglichen Autos. Dieses Recht stehe der Deutschen Umwelthilfe nicht zu, so die Richter.
Thema Zwangsstilllegung für Diesel noch nicht beendet
Auch Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden sind im Fokus der Deutschen Umwelthilfe. Entsprechende Verfahren vor den dortigen Verwaltungsgerichten stehen aus. Dem Düsseldorfer Verfahren war als „Premiere“ eine besondere Rolle zugekommen.
Derzeit sind in Düsseldorf etwa 600 Autos mit entsprechender Motorisierung vom geforderten Entzug der Zulassung betroffen, da sind die jüngst in Zwangsmaßnahmen einbezogenen Modelle aber noch nicht enthalten. Die Stadt hatte immer argumentiert, die Arbeit des KBA nicht übernehmen zu wollen und zu dürfen: Das Kraftfahrtbundesamt sei als Bundesamt für das Zwangsstillegung für Diesel verantwortlich, nicht die Stadt.
Die DUH betritt mit ihren Klagen Neuland – und das macht man konsequent: Über eine ältere Verbandsklage entscheidet das Bundesverwaltungsgericht im Februar 2018. Hier verlangt die DUH Fahrverbote für Diesel in Städten mit einer zu hohen Stickstoffdioxid-Belastung.
Die besondere Situation in Düsseldorf: Die Stadt war vom Verwaltungsgericht verpflichtet worden, mehr für saubere Luft in der Landeshauptstadt zu sorgen und dazu auch Fahrverbote für Diesel zu erwägen. Mit einer Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt war die DUH aktuell vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig gescheitert. Die DUH sei schlichtweg nicht klageberechtigtm hieß es dort. Eine Auffassung der sich nun auch das Oberverwaltungsgericht Düsseldorf anschloss.
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