Vor dem LG München I hat sich die Finanzfirma A. AG – die ihren Sitz in dem bayerischen Villenort Grünwald hat – dazu verpflichtet, an eine 83-jährige Anlegerin Schadensersatz zu leisten. Die Vertriebsfirma wurde wegen fehlerhafter Beratung beim Abschluss eines Kapitalanlagegeschäftes in Anspruch genommen. Beanstandet wurden Aufklärungspflichtverletzungen in Zusammenhang mit der Zeichnung eines Dachfonds, der zwei treuhänderisch gehaltene Schiffsgesellschaftsbeteiligungen umfasst.
Zur Zeichnung der Kapitalanlage wurde die Rentnerin von einem Mitarbeiter der Vertriebsfirma A. AG überredet. Man kannte sich gut, war doch dieser Herr früher Leiter einer Filiale der Kreissparkasse Ebersberg (bei der die Seniorin Kundin war). Nach Aufgabe der Tätigkeit betreute er die Sparkassenkundin in Gelddingen weiter und kam regelmäßig zu ihr ins Haus.
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In der Klageschrift wurde geltend gemacht, dass die Anlageempfehlung auch bei ex-ante-Betrachtung als verfehlt und unvertretbar angesehen werden muss. Eine derartige Graumarktbeteiligung hätte der unkundigen und sicherheitsorientierten Klägerin niemals verkauft werden dürfen. Eine anleger- und objektgerechte Aufklärung hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden. Insbesondere auf die der Beteiligung anhaftenden Risiken und Besonderheiten, namentlich auf die Gefahr
- des Wiederauflebens der Haftung des Kommanditisten bei Gewährung von Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne gedeckt sind
- der fehlenden bzw. eingeschränkten Handelbarkeit (Fungibilität) der Kommanditbeteiligung
- des Totalverlustes
- der Unwägbarkeiten der Auslandsbeteiligungen
- der Unrentabilität aufgrund sehr hoher Weichkosten
wurde im Vorfeld nicht hingewiesen. Die von Herrn Rechtsanwalt Dr. Klass vertretene Klägerin sah sich getäuscht und um ihre Lebensersparnisse gebracht.