3 O 447/18 – LG Paderborn erkennt vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

Das kann auch mal schnell gehen: Rechtsanwalt Hendrik Langeneke konnte seinem Mandanten knapp drei Monate nach dem Erstgespräch in der Kanzlei die frohe Botschaft übermitteln. Sein VW Touran geht zurück zum Hersteller und Volkswagen erstattet 21.747 Euro (Kaufpreis abzügl. einer Nutzungsentschädigung).

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Der Mandant hatte den Touran 2013 bei einem Kilometerstand von 13.350 für 27.950 Euro gebraucht gekauft. Die Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und Kaufpreis resultiert daraus, dass das Gericht der Volkswagen AG ein Nutzungsentgelt zubilligte für die rund 60.000 vom Kläger gefahrenen Kilometer.

In der Sache bezog sich die Verfahrensstrategie auf die Tatsache, dass der Kläger das streitgegenständliche Auto niemals gekauft hätte, wenn er um dessen Verwicklungen im Abgasskandal gewusst hätte. Rechtsanwalt Langeneke warf der Volkswagen AG vorsätzliche sittenwidrige Schädigung zu Lasten seines Mandanten vor.

Das Landgericht Paderborn schloss sich dem an mit der interessanten Facette, dass der Kläger auch ohne greifbare Anhaltspunkte erfolgreich argumentieren könne, da man von ihm einen differenzierten Einblick in die inneren Abläufe der Beklagten nicht erwarten könne.

Langeneke: „Mein Mandant musste nicht nachweisen, warum genau er dieses Auto im Wissen um die Manipulationen nicht gekauft hätte. Sein Vortrag war absolut ausreichend!“

Zudem hatte der Beklagte auch nicht nachweisen können, dass es zum Einbau der Software gekommen sei, ohne dass der Vorstand etwas davon gewusst hätte. Der Hinweis auf „laufende Ermittlungen“ konnte den Beklagten nicht entlasten und er musste die Begründung schuldig bleiben.

Langeneke: „Es war dem Gericht auch nicht wirklich wichtig, welcher Schaden wodurch eingetreten war.“

Wir zitieren die Urteilsbegründung: „…, dass bei verständiger Würdigung und unter lebensnaher Betrachtung kein durchschnittlich informierter und wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch ein Fahrzeug erwerben würde, welches mit einer gesetzeswidrigen Software ausgestattet ist!“

An der Gesetzeswidrigkeit der Software ließ das Gericht keinerlei Zweifel. Auch das Software-Update habe diesen Schaden nicht eliminiert, zumal mit der Akzeptanz der Software durch den Kläger keinesfalls eine nachträgliche Bestätigung eines möglicherweise unwirksamen Kaufvertrages einhergehe. Das Akzeptieren des Updates ist kein kaufrechtlicher Bestätigungswille, zumal aufgrund des Zwangscharakters des KBA-Rückrufes ohnehin keine Wahlmöglichkeit bestand.

Langeneke: „Das Landgericht hat sich in sehr verbraucherfreundlicher Weise eingehend mit der vorsätzlichen Schädigung und mit der Sittenwidrigkeit des Verhaltens der Beklagten auseinandergesetzt. Nicht uninteressant: Obwohl es sich bei einem Touran eher um einen Mittelklassewagen handelt, setzte das Gericht eine mögliche Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern an.“
Rechtsanwalt Langeneke vertritt Opfer des Abgasskandals im Kreis Soest.

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