28 O 2272/16 – Hannover Leasing Life Invest Deutschland I: Anleger können Schadensersatzansprüche geltend machen

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Gute Nachrichten für Anleger, die sich seit Juni 2007 an dem Lebensversicherungsfonds Hannover Leasing Life Invest Deutschland I GmbH & Co. KG beteiligt haben. Nach einem Urteil des Landgerichts München vom 3. April 2017 können sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Das Gericht stellte fest, dass die Zinsprognosen in dem Verkaufsprospekt zu hoch sind (Az.: 28 O 2272/16).

„Allerdings sollten die Anleger, die sich aufgrund der Angaben in dem Verkaufsprospekt am Hannover Leasing Life Invest Deutschland I beteiligt haben, nicht mehr allzu lange mit der Geltendmachung der Schadensersatzansprüche warten. Denn die zehnjährige Verjährungsfrist muss beachtet werden, d.h. die Ansprüche verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach Zeichnung der Beteiligung“, erklärt nsen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei der Kanzlei AJT.

28 O 2272/16 – Emissionsprospekt fehlerhaft

Wie die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet, hat das Landgericht München den Emissionsprospekt als fehlerhaft eingestuft, weil mit einer überdurchschnittlichen Verzinsung für die Rückkaufswerte von Lebensversicherungen geworben wurde. Nach einem Sachverständigengutachten sei die Wertentwicklung deutlich zu positiv dargestellt worden. Denn eine Rating-Agentur hatte für das Jahr 2007 lediglich eine durchschnittliche Verzinsung von rund 4,2 Prozent ermittelt. Die Fondsgesellschaft hatte aber eine Verzinsung von sechs bis sieben Prozent in Aussicht gestellt.

Der Lebensversicherungsfonds Hannover Leasing 175 Life Invest Deutschland I wurde ab Ende Mai 2007 zur Beteiligung angeboten. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme in Höhe von 10.000 Euro beteiligen. Insgesamt haben die Anleger rund 29 Millionen Euro investiert. Die Fondsgesellschaft erwarb Zertifikate auf deutsche Lebensversicherungen. Die Ausschüttungen blieben aber hinter den Erwartungen der Anleger zurück.

„Nun können die Anleger aber Schadensersatzansprüche geltend machen. Sie können ihre Anteile an dem Fonds zurück übertragen und erhalten im Gegenzug ihr Geld zurück“, erläutert Rechtsanwalt Jansen.

Mehr Informationen: https://www.ajt-partner.de/kapitalanlagerecht

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