Geht es um Abzocke im Internet, so tauchen in den maßgeblichen Verbraucherschutzforen immer wieder die Namen Schmidtlein und Tank auf. Das Landgericht Darmstadt (LG Darmstadt) hat bereits im Mai 2007 die Gebrüder Schmidtlein wegen intransparenter Preisgestaltung zu einer hohen Vertragsstrafe verurteilt. Das Unternehmen bot auf den unterschiedlichsten Internetseiten Leistungen an, die von den Nutrzern nicht als kostenpflichtige Abos erkannt werden konnten. Die umstrittenen Ansprüche an die Verbraucher werden mit Hilfe vom Rechtsanwalt Tank durchgesetzt.
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Die Wettbewerbszentrale erwirkte nach Analyse der kritisierten Angebote ein Urteil gegen die Schmidtlein GbR und wurde damit der Selbstkontroll-Funktion der Wirtschaft gerecht, die mit der Arbeit der Zentrale den seriösen Online-Handel stärken möchte.
Das LG Darmstadt hatet die Gebrüder Schmidtlein GbR zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von insgesamt 24.000 Euro verurteilt (Urteil vom 8. Mai 2007, Az. 12 O 532/06).
„Durch derartige undurchsichtige Angebote besteht die Gefahr, dass das Vertrauen in den Online-Handel geschwächt wird“, erklärte Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg nach dem Urteilsspruch.