Der Volkswagenkonzern kommt nicht zur Ruhe – pünktlich zum Jahreswechsel und der heiß ersehnten Verjährung der EA189-Fälle muss sich die VW AG neuen Verdachtsmomenten stellen. Diesmal geht es um Unregelmäßigkeiten rund um die am TDI-Vierzylinder seit 2015 vorgenommenen Software-Updates.
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Im Fokus stehen dabei die kleineren Modelle mit dem 1,2 Liter-EA189. Hier ist VW bei internen Stichproben auf Unregelmäßigkeiten aufmerksam geworden und hat selbst das Kraftfahrtbundesamt informiert – so die offizielle Bekanntmachung.
VW hatte das Unternehmen FEV mit der Softwareentwicklung beauftragt, kann also in diesem Fall nicht direkt verantwortlich gemacht werden. Es stellt sich natürlich die Frage, warum etwaige Mängel und offensichtliche Manipulationen nicht schon bei Vorstellung und Abnahme der Software auffällig geworden waren.
Dem Bundesverkehrsministerium ist der Vorgang offensichtlich bekannt: Das KBA prüfe derzeit den Sachverhalt. Mit ersten Ergebnissen kann wohl im Januar gerechnet. Betroffen von der Lieferung und vom Einbau falscher Software sind insgesamt 32.000 Autos in Deutschland, weitaus mehr weltweit, darunter der Polo und der Golf sowie die Kleinwagen der Tochterunternehmen Skoda und Seat.
Für diese Modelle dürfte die Verjährung der Schadensersatzansprüche zum Jahresende kein Thema mehr sein, denn sollte sich der der neuerliche Verdacht inhaltlich und technisch als Manipulation erhärten, dann würde die Verjährung neu anlaufen. Für Verbraucherschützer ist in der aktuellen Situation unerträglich, dass sogar bei der Aufarbeitung der Schummeleien geschummelt wird.