Neue Audi-Rückrufe – jetzt kommt die zweite Welle

Audi ruft 151.000 Diesel-Fahrzeuge der Mittel- und Oberklasse zurück. Das KBA hatte den Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung verpflichtend angeordnet. Nach der Freigabe eines Software-Updates durch die Flensburger Behörde hatte Audi Mitte November mit einer Reihe von insgesamt acht Rückrufen begonnen. Nun kommt die zweite „Welle“.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Beim Auftakt wurden Fahrzeuge der Baureihen Audi A6 und A7 Sportback der Baujahre 2015 bis 2018 mit 3-Liter-Dieselmotor und 200 kW in die Werkstätten beordert. Nun sind Modellreihen mit V-TDI-Motoren des Audi A6 (Baujahre 2015 bis 2018), A7 Sportback (Baujahre 2015 bis 2018), A8 (Baujahre 2014 bis 2017), Q5 (Baujahre 2014 bis 2017) und SQ5 (Baujahre 2015 bis 2017) betroffen. Insgesamt müssen bei etwa 64.000 Fahrzeugen dieser Modellreihen mit 3-Liter-Dieselmotor die Nachbesserungen durchgeführt werden.

Die Fahrzeuge verfügen über die Abgasnorm Euro 6 und wurden teilweise noch in diesem Jahr gebaut. Das zeigt, dass sich Dieselfahrer auch bei noch relativ jungen Fahrzeugen und der vermeintlich sauberen Schadstoffklasse Euro 6 nicht sicher sein können, dass zulässige Grenzwerte bei den Emissionen überschritten werden. Das führt automatisch zu einem weiteren Wertverlust bei diesen Fahrzeugen und auch Fahrverbote für Euro 6-Diesel sind noch längst nicht vom Tisch.

Da der Rückruf vom KBA angeordnet wurde, müssen die Fahrzeughalter ihm nachkommen, wenn sie nicht den Verlust der Betriebserlaubnis für ihr Fahrzeug riskieren wollen. Nach Ansicht von Dr. Hartung müssen sich die betroffenen Audi-Käufer aber nicht mit einem Update abspeisen lassen. Zahlreiche Gerichte haben im VW-Abgasskandal bereits entschieden, dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher schadensersatzpflichtig ist. In diesen Fällen ging es zwar um Diesel-Fahrzeuge mit dem kleineren Dieselmotor EA 189. Schadensersatzansprüche dürften sich aber auch bei Fahrzeugen mit den größeren Dieselmotoren durchsetzen lassen, so die Meinung der Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal. Die Landgerichte Kiel und Stuttgart haben schon Porsche wegen der Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen beim Macan bzw. Cayenne verurteilt. Die Dieselmotoren in den Porsche-Modellen stammen von der Konzernschwester Audi. So dürfe diese Rechtsprechung eine entsprechende Signalwirkung haben auch auf die Audi-Modelle.

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.