Google Fonts Abmahnung von privat – J. Medina, Mathias Meier, Jolanta Januszewski und Co.

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Aktuell gibt es immer mehr Pseudo-Abmahnungen von Privatpersonen, die den „Umweg“ über den Abmahnanwalt auslassen und Homepagebesitzer direkt anschreiben. Aktuelle Schreiben werden von   J. Medina, Jolanta Januszewski  und Mathias Meier versendet. Uns erreichen Fragen, ob diese Anschreiben ernst genommen werden müssen. Das lässt sich natürlich nicht so leicht beantworten, denn jeder hat das Recht, Geld von anderen zu verlangen – wichtige Frage ist, ob man es ihm gibt!

Worum geht es Mathias Meier?

J. Medina, Jolanta Januszewski und Mathias Meier haben Webseiten besucht, dort ist Ihnen aufgefallen, dass Google Fonts verwendet werden. Man fühlt sich verletzt und will 100 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz haben. Erstmal: Google Fonts sollten grundsätzlich deaktiviert werden. Aber hat es wirklich eine Verletzung des Datenschutzes gegeben?

Unserer Meinung nach nicht, denn die Funktion Google Fonts  protokolliert keine IP-Adressen, damit ist dem Schriften-Anbieter auch ein Rückschluss auf die Besucher-Adressen nicht möglich.

In einem uns vorliegenden Schreiben, behauptet ein Mathias Meier nicht nur, durch die Datenschurtzverletzung in seinen Rechten beeinträchtig worden zu sein, sondern auch, dass ihm ein Schaden entstanden ist. Sowas muss immer überprüfbar sein. Allerdings führt das Schreiben keine Adresse auf, sondern nur eine Deutsche IBAN, über die der Witzbold unter Umständen identifizierbar wäre. Eine rechtliche Verpflichtung zeugt er mit diesem Schreiben nicht auf. Wohl aber bietet er den Deal an, dass Leute, die nicht zahlen, verklagt werden.

Anwaltzwang vor Landgerichten

Dazu muss man wissen: Das Einreichen einer Klage ist in Deutschland selbst vor einem zuständigen Amtsgericht mit erheblichen Kosten verbunden und vor allem: Herr Mathias Meier müsste ja erstmal seinen Schaden nachweisen und auch, ob er wirklich verletzt wurde. Google sagt: Wir speichern die IP-Nummern nicht. Das würde bedeuten, dass eine Klage nicht nur unsicher im Ausgang, sondern auch noch teuer für den Kläger wäre, der die Gerichtskosten vorfinanzieren müsste und kaum gewinnen könnte.

Das hat Mathias Meier natürlich im Auge und macht Druck mit der Behauptung, dass seine Rechtsschutzversicherung eine Klage finanzieren würde. Aber: Damit wird es nicht weit her sein. Grundsätzlicher Bestandteil von Rechtsschutz-AGBs ist, dass eine Klage Aussicht auf Erfolg haben muss, und das muss nun mal kritisch hinterfragt werden, da die Rechtsmissbräuchlichkeit im Raum steht.

Schon fast witzig ist, wie Mathias Meier hier eine Drohkulisse aufbaut:

Das Landgericht München hat ebenfalls entschieden, dass bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 250.000,00 Euro, ersatzweise Haft, fällig wird. Auch wenn ich mich nicht dabei wohlfühle, wo meine Daten nun sind und was Google damit anstellt, möchte ich aber auch nicht, dass Sie eine solche Strafe tragen müssen, weil Ihnen ein Fehler unterlaufen ist.

So ein Ordnungsgeld wird fällig, wenn nach einem erfolgten Urteil die Datenschutzgefährung nicht abgestellt wird. So weit sind wir aber noch lange nicht, vor allem weil Streitwerte in diesen Höhen ausschließlich vor Landgerichten verhandelt werden, wo auch Hobby-Juristen wie Herr  Mathias Meier bei ihren Auftritten von Rechtsanwälten vertreten werden müssen.

Was ein Anwalt z.B. machen kann, wäre zu fragen, wer dem Konto 1065131XXX  bei der Berliner Sparkasse zuzuordnen ist.Also würde ich so ein Schreiben bekommen, ich würde erstmal versuchen, mit Herrn Mathias Meier in Kontakt zu kommen.

Steuerrechtlich ist natürlich auch interessant zu wissen, wie Herr Mathias Meier diese Einnahme versteuert. Ein einmaliger Schadenersatz wird zwar nicht versteuert werden müssen, aber wenn solche Forderungen einen Großteil des Lebensunterhaltes finanzieren, dann sieht das auch schon wieder ander aus.

1 comments
  1. Danke für den Artikel. Auch wir haben diese „Aufforderung“ erhalten. Dem Hinweis kommen wir unabhängig der (wie durch Sie beschriebenen) technischen Un-Haltbarkeit durch Nicht-Speicherung der IP nach und ändern die Einbindung von Google Fonts in lokal. Auf einer anderen Seite benutzen wir übrigens kostenpflichtige Adobe Fonts, da müsste es doch dieselbe technische Voraussetzung sein, wenn diese von Adobe geladen werden.

    Interessant finde ich persönlich auch den Hinweis, ob das FA ggf. Interesse an den „Einkünften“ Herrn Meiers oder den anderen hat. Vielleicht sollte man mal darauf hinweisen..

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