Für Logistikverträge werden durch das Gesetz im Allgemeinen keine besonderen Regelungen vorgegeben. Sie stellen grundsätzlich Typenkombinationsverträge dar. Diese setzen sich also aus unterschiedlichen Elementen verschiedener Arten von Verträgen zusammen, wie zum Beispiel Lagerverträgen, Frachtverträgen, Speditions- oder Werksverträgen. Von diesem gehen dann wiederum spezifische Anforderungen aus. Welche inhaltlichen Komponenten Logistikverträge grundsätzlich beinhalten sollten, um die Lieferketten auch im Zuge der aktuellen Krisenzeiten so sicher wie nur möglich zu gestalten, erklärt der folgende Artikel.
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Die inhaltliche Abgrenzung
Es ergeben sich recht häufig rechtliche Unstimmigkeiten im Logistik- und Transportsektor – es ist nämlich nicht immer klar, welche Vertragsart vorliegt. Die involvierten Vertragsparteien greifen in vielen Fällen auf Musterverträge zurück. Allerdings spielt die vertragliche Zuordnung durchaus für zahlreiche Fragen eine wichtige Rolle, beispielsweise hinsichtlich der Verjährung oder der Haftung.
Idealerweise sind sämtliche relevante Punkte selbstverständlich beiden Vertragspartnern bekannt und in dem Vertrag entsprechend berücksichtigt. Oft ist es in diesem Zusammenhang sinnvoll, die Unterstützung eines kompetenten Anwalts für Transport- und Speditionsrecht in Anspruch zu nehmen.
Der bestehende Leistungsumfang wird in der Logistik oft noch um zusätzliche Leistungen erweitert, die sich durchaus als speditionsuntypisch zeigen können, wie zum Beispiel Tätigkeiten aus dem Bereich der Prozesssteuerung und -planung. Weist der Logistikvertrag unterschiedliche Hauptleistungen auf, die grundsätzlich zu verschiedenen Vertragsarten gehören und keine der Leistungen besonders im Fokus steht, handelt es sich nicht mehr um den Grundtyp eines Speditionsvertrages. Besonders hinsichtlich Versicherungs- und Haftungsfragen zeigt sich dies als überaus relevant.
Hauptleistungen aus dem Bereich der Lagerleistungen
Es handelt sich darüber hinaus nicht zwangsläufig bereits um einen Logistikvertrag, wenn im Rahmen des Transports auch die Lagerung von Waren stattfindet. Wird die Lagerung durch den jeweiligen Transport bedingt, kommt das Frachtrecht zu Anwendung.
Für einen Logistikvertrag muss die Voraussetzung erfüllt werden, dass sich die Lagerung für die Optimierung des Güterflusses als dienlich erweist. Während der Lagerung muss außerdem weiterhin ein Transportauftrag bestehen – dies wurde durch den Bundesgerichtshof festgelegt.
Hauptleistungen aus dem Bereich der Steuerung von Prozessen in der Logistik
Steht die Leistung der Logistiksteuerung im Vordergrund, handelt es sich häufig um Verträge, aus den Bereichen des Lead Logistics Providers, des Fourth Party Logistics Providers oder des Supply-Chain-Managements stammen.
Allerdings ist auch in diesem Zusammenhang generell die Frage zu beantworten, ob ein Speditionsvertrag teilweise oder gänzlich vorlieft. Keine Rolle spielt es dabei, ob auch physische Leistungen neben der reinen Steuerung erbracht werden, wie zum Beispiel Frachtführertätigkeiten.
Liegt der Schwerpunkt eines Logistikvertrages auf der Steuerung von Konzepten, sind in diesem in vielen Fällen handels- oder produktionsbezogene sowie nicht-logistische Leistungen enthalten. Auf diese Bestandteile lässt sich der Typ des Speditionsvertrages allerdings nicht ausweiten. Es handelt sich dann zweifelsfrei um einen Typenkombinationsvertrag.
Hauptleistungen aus dem Bereich der Produktion oder des Handels
Betreffen die Leistungen, die in einem Vertrag angegeben werden, vor allem die Produktion und den Handel, liegt kaum noch ein klassischer Speditionsvertrag vor. Dieser muss schließlich die Vorgabe erfüllen, dass er sich auf die Beförderung bezieht.
Es handelt sich demnach auch in einem solchen Fall in der Regel um einen gemischten Vertrag. Er enthält verschiedene Bestandteile unterschiedlicher Vertragsarten.