Unter dem Code 23X4 fordert Volkswagen Halter des VW Golf VII TDI zu einem freiwilligen Rückruf auf. In der Dieselvariante des Golf VII steckt der Motor des Typs EA 288, das Nachfolgemodell des Dieselmotors EA 189, der durch den Abgasskandal bekannt wurde. „Auch bei dem Motor EA 288 verdichten sich die Hinweise auf das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Erste entsprechende Gerichtsurteile liegen bereits vor. VW-Kunden sollten also gewarnt sein, bevor sie ein Update beim Golf VII aufspielen lassen“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering aus Hannover.
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Von Abgasmanipulationen oder unzulässigen Abschalteinrichtungen ist in dem Rückrufschreiben mit dem Code 23X4 natürlich keine Rede. VW begründet den Rückruf mit einem thermischen Alterungsprozess des NOx-Speicherkatalysators, der zu einer verminderten Aktivität des Katalysators führen kann. Folge ist ein erhöhter Schadstoffausstoß. Ein Update soll das Problem laut VW aus der Welt schaffen.
Welche Folgen ein solches Update auf den Motor hat, z.B. auf Verbrauch, Leistung oder Verschleiß, ist völlig unklar. Anders als bei einem verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) besteht für die Pkw-Halter keine Verpflichtung, das Update installieren zu lassen. Ein Rückruf des KBA liegt bislang nicht vor.
Dass das KBA bislang noch keinen Rückruf für den VW Golf VII TDI oder andere Modelle des VW-Konzern mit diesem Motor angeordnet hat, heißt nicht, dass es keine unzulässigen Abschalteinrichtungen gibt. Recherchen des SWR deuten auf das Gegenteil hin und auch die Staatsanwaltschaft Braunschweig ließ Ende 2019 Räume der VW-Zentrale in Wolfsburg durchsuchen.
Erste Gerichte haben bereits entschieden, dass VW auch im Golf VII eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. So hat beispielsweise das Landgericht Hanau am 10. Juli 2020 geurteilt, dass der Golf VII über eine sog. Zykluserkennung verfügt. Dadurch erkennt die Motorsteuerung, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Dann wird der Abgasausstoß reduziert, während im realen Straßenverkehr der Emissionsausstoß steigt. Dies sei eine unzulässige Abschalteinrichtung und VW zum Schadensersatz verpflichtet, entschied das LG Hanau (Az.: M4 O 333/19). Ähnliche Urteile gibt es auch vom Landgericht Düsseldorf (Az.: 11 O 190/18), vom Landgericht Regensburg (Az.: 73 O 1181/19) und vom Landgericht Offenburg (Az.: 3 O 38/18).
„Die Urteile zeigen, dass beim VW Golf II aber auch anderen Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA 288 gute Chancen bestehen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Der Motor wird in Dieselmodellen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis 2 Liter Hubraum verwendet“, so Rechtsanwalt Schwering.
Nachdem die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston Ende April zudem erklärt hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie zu einem erhöhten Schadstoffausstoß im Straßenverkehr führen, sind die Aussichten, Schadensersatz durchzusetzen, weiter gestiegen.
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