Unter dem Code 37L8 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf für Modelle des VW T5 und T6 angeordnet und den Rückruf am 24. Januar 2020 veröffentlicht. Grund ist, dass die betroffenen VW-Transporter mit der Abgasnorm Euro 5 mehr Stickoxide als zulässig in die Luft pusten.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Nach Angaben der Behörde sind von dem Rückruf Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2016 betroffen. Weltweit müssen knapp 30.000 Fahrzeuge in die Werkstatt gerufen werden, davon rund 8700 in Deutschland.
37L8 trifft nur Automatik-Bulli
Offizielle Begründung des KBA für den Rückruf ist, dass eine Konformitätsabweichung zur Überschreitung des Euro 5-Grenzwertes für den Stickoxid-Ausstoß führe. VW müsse daher eine Neuprogrammierung des Getriebe- und/oder des Motorsteuergerätes durchführen.
Bei den betroffenen Fahrzeugen soll es sich um Modelle des T5 und T6 mit dem aus dem Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotor EA 189 handeln. Bisher gab es für diese Modelle noch keinen Rückruf des KBA. Unter dem Code 23Z7 hatte die Behörde allerdings im vergangenen Jahr Modelle des T6 mit dem Motor des Typs EA 288 mit der gleichen Begründung zurückgerufen.
Wie das Branchenportal kfz-betrieb.vogel.de auf Berufung von VW-Angaben berichtet, sollen von dem aktuellen Rückruf Modelle des T5 und T6 mit dem 103 kW-Dieselmotor und DQ-Automatikgetri ebe betroffen sein.
Der erhöhte Stickoxid-Ausstoß und der verpflichtende Rückruf des KBA können als Hinweise darauf gedeutet werden, dass VW auch beim T5 und T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Auch wenn davon offiziell nicht die Rede ist.
Hier das Anschreiben, mit dem Volkswagen betroffene Bulli-Fahrer informiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Volkswagen AG hat festgestellt, dass bei T5- und T6-Fahrzeugen mit 2,0-l-Dieselmotor die Möglichkeit besteht, dass ein geringfügiger Beschleunigungsvorgang von 100 km / h auf 120 km / h nicht in Schritt 6, sondern in Schritt 7 durchgeführt wird . Bei einem Abgastest können bei diesem Vorgang die NOx-Grenzwerte für das Abgas nicht eingehalten werden.
Um eine Nichteinhaltung der Grenzwerte auszuschließen, müssen das Motorsteuergerät und das Getriebesteuergerät mit Ihrem Fahrzeug neu programmiert werden. Bei wenigen Einzelfahrzeugen muss nur das Getriebesteuergerät neu programmiert werden.
Wer das Update durchführen lässt, muss mit einer deutlich veränderten Performance des Autos rechnen, da das Auto später in den siebten Gang schaltet als zuvor.
Die Rechtsanwälte der IG Dieselskandal können betroffene „Bulli-Fahrer“ zu ihren Möglichkeiten beraten.
Habe am 03.03.2020 update machen lassen bei meinem vw t5 bin erst 150 km damit gefahren das Auto ist mir aufgefallen hat 2 x in der 4 gang 110kmh gefahren das hatte ich noch nie
Genau das macht das Update