Cum-Ex-Skandal: Ex-Freshfields-Anwalt angeklagt

Der Mann gilt als als einer der weltweit wichtigsten Steuerrechtler – und als einer der Hauptverantwortlichen für den größten deutschen Steuerskandal der Geschichte: Es geht um das Steuersparmodell Cum-Ex. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat in mehreren Durchsuchungen und zahlreichen Verhören die Beteiligung des einst führenden Freshfields-Steuerexperten aufgedeckt. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben, zeitweise saß der Anwalt in Untersuchungshaft.

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Der 390-seitige Abschlussbericht geht von Beihilfe zur Steuerhinterziehung aus, der sich der Jurist zwischen 2006 und 2009 durch sogenannte Gefälligkeitsgutachten schuldig gemacht haben soll.

Zudem habe er aktiv dazu beigetragen, dass die Finanzbehörden bei einer Betriebsprüfung vorsätzlich in eine falsche Richtung gelenkt worden seien,

Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag der Ermittler und ließ vor dem Landgericht Frankfurt Anklage erheben.

Freshfields selbst hält sich mit Informationen zurück, meldete nur, dass man sich von diesem Partner auf dessen eigenen Wunsch getrennt habe

Im Fall einer Veurteilung könnte Freshfields als Kanzlei aber schnell „mittendrin“ stecken, da einige Millionen im Rahmen der sogenannten Gewinnabschöpfung zurückgeforderte werden können.

Das Cum-Ex-Modell versprach bis zur Aufdeckung durch die Finanzbehörden erhebliche Gewinne durch Erstattung von Steuern, die niemals gezahlt wurden. Dabei spielten die sogenannten Leerverkäufe von Aktien und die Eigentums-Definition zum Zeitpunkt des Dividendenstichtages eine große Rolle. Allein die geleakten CumEx-Files nennen über 800 Namen von reichen und superreichen Steuersparern.

Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft geben Kanzleien wie Freshfields eine große Mitschuld, denn nur durch Gefälligkeitsgutachten sei es möglich gewesen, den Cum-Ex-Geschäften einen halbwegs legalen Anstrich zu verleihen. Allein die vom Freshfields-Mann betreute kanadische Maple Bank soll in Deutschand Steuern in Höhe von rund 383 Millionen Euro hinterzogen haben.

Betroffenen Steuerzahlern drohen nicht nur Steuernachzahlungen, sondern auch noch eine strafrechtliche Aufarbeitung ihrer Akten. Der Kölner Steuerstrafverteidiger Dr. Sebastian Korts geht nah demfinalen Urteil des Finanzgerichts Köln (2 K 2672/17) davon aus, dass den Betroffenen strafrechtliche Konsequenzen drohen, falls sie nicht nachweisen können, dass sie ohne jede Absicht und Wissen in die ilegalen Geschäfte verwickelt wurden. Dr. Korts hat auf steuerrecht.com die aktuellen Details zum Verfahren ausführlich dargestellt.

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