AUDI RS6 Performance Bremsversagen

Bremsversagen AUDI RS6 Bremsversagen AUDI RS6
Bremsprobleme - Bremsversagen - Ein Alptraum für die Besitzer leistungsstarker Autos wie des AUDI RS6

Der AUDI RS6 Performance gehört mit einem Listenpreis von bis zu 200.000 Euro wohl zu den exklusiveren Autos deutscher Produktion. Das Modell spricht ein naturgemäß eher sportlich ambitioniertes Publikum an. Fahrleistungen von über 300 km/h und Beschleunigungswerte von unter 4 Sekunden von 0 auf 100 sprechen für sich. An solche Autos werden sehr hohe Erwartungen an die Bremsanlage gestellt. Ein Bremsversagen oder sonstige Bremsprobleme können sich extrem auswirken.

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Es wurden Erfahrungsberichte an verbraucherschutz.tv herangetragen. Nach denen ist es in mehr als einem Fall zu deutlichen und vor allem gravierenden Problemen mit der Bremsanlage des AUDI RS6 Performance gekommen. AUDI habe sich nach Meinung der Betroffenen nicht ausreichend der Problematik verantwortlich und selbstkritisch angenommen. Ein Betroffener schreibt uns: „Wir konnten bislang weder Garantieleistungen oder ein kulantes Entgegenkommen erreichen und von einer Übernahme von Verantwortung ist nichts zu spüren!“ In einem Forum schreibt ein Betroffener: „Audi lehnt jegliche Garantie, Gewährleistung und Kulanz ab, weil meine Fahrweise angeblich zu sportlich ist!

Wer mal „Bremsprobleme AUDI RS“ googelt, findet zahlreiche Hinweise auf sehr eindrucksvolle Probemlagen.

Zum Fahrzeug: Der AUDI RS6

Der Audi RS6 ist auf Basis des A6 das leistungsstärkste Modell der AUDI AG. Das Modell gehört in der Ausstattungsvariante Performance zur „Mittleren Oberklasse“. Das Auto wird mittlerweile in der vierten Generation von der Quattro GmbH in Neckarsulm ausgeliefert. Entsprechend der Unternehmensstruktur von AUDI ist das Unternehmen eine Tochterfirma der AUDI AG. Die Firma ist damit auch Teil der Volkswagen-Familie, so Wikipedia.

Zur Modellgeschichte des AUDI RS6

Die erste Generation des Audi RS6 C5 wurde auf dem AUDI A6 C5 aufgebaut und permanent weiterentwickelt. Dabei wurde immer dem Bedürfnis der Käufer nach einem optimierten Serienmodell Rechnung getragen, was sich insbesondere in der Qualität der Komponenten widerspiegeln sollte. Das Auto wurde im Sommer 2002 einem interessierten Publikum als Stufenheck-Limousine und als Kombi vorgestellt. Das leistungsstärkste Modell „Plus“ war allerdings nur als Kombi (Avant) erhältlich.

Die Quattro AG verwendete für den RS6 einen 4,2-l-V8-Ottomotor mit 331 kW (450 PS) und später eine Motorversion mit 353 kW (480 PS). Diese maximale Leistung war dem RS6 plus vorbehalten. Der letzte RS6 C5 wurde Ende 2004 produziert und erst 4 Jahre später kam das neue Modell als RS6 C6 auf den Markt. Diesmal mit einem 5 Liter-Motor mit zehn Zylindern, der 580 PS leistet. Produktionszeitraum war von Frühjahr 2008 bis Ende 2010.

  • C5 von 2002 – 2008 (Produktionszeitraum bis 2004)
  • C6 von 2008 – 2013 (Produktionszeitraum von 2008 – 2010)
  • C7 von 2013 – 2019 (Produktionszeitraum von 2013 – 2018)
  • C8 seit 2019

Zwischen 2013 und 2018 wurde dann das Nachfolgemodell als RS6 C7 produziert. Ausgeliefert wurde ausschließlich der Kombi mit einem 4,0-l-V8-Ottomotor mit Bi-Turboaufladung angeboten. Die aktuell letzte Version C8 wird demnach seit August 2019 produziert.

Bremsprobleme beim RS6 – kein Einzelfall?

verbraucherschutz.tv liegen entsprechend glaubwürdige Unterlagen vor. Nach denen ist es beim RS6 Performance zu Problemen mit der Bremsanlage gekommen. In belegbaren Einzelfällen kam es sogar zu Unfällen. Haben Sie Erfahrungen zu diesem Thema und Interesse an der Aufarbeitung dieses Falles im Rahmen eines gemeinsamen Vorgehens? Bitte senden Sie ein Mail an info@verbraucherschutz.tv. Wir koordinieren einen Kreis von Betroffenen, wobei Vertraulichkeit und Datenschutz gewährt ist

Udo Schmallenberg, Herausgeber von verbraucherschutz.tv: „Wir planen die Gründung einer Interessengemeinschaft und wollen auf diesem Wege die Interessen der Betroffenen bündeln. Erfahrungen können Sie auch anonym als Kommentar posten. Wir behalten uns individuelle Prüfungen vor.“

Kommentare, die nicht der Sache dienen, werden nicht veröffentlicht und gelöscht. Sie können sich als Mitglied der Interessensgemeinschaft anmelden. Sie erhalten dann regelmäßige Informationen zu aktuellen Entwicklungen. Zudem ermöglichen wir Mitgliedern eine kostenlose juristische Erstberatung durch einen unserer Kooperationsanwälte.

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Bremsversagen aus juristischer Sicht

Ein Kraftfahrzeug hat verkehrssicher zu sein. Ist es das nicht und wird dieser Zustand nicht vom Fahrzeugeigentümer verantwortet, dann tritt ein sogenannter Mangel ein, für den entweder der Händler (Gewährleistung) oder der Hersteller (Produkthaftung) einzutreten hat. Die Haftung nach dem ProdHaftG ist eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung.

Voraussetzung für eine Haftung nach dem ProdHaftG ist, dass durch ein fehlerhaftes Produkt ein durch § 1 ProdHaftG geschütztes Rechtsgut verletzt wird, die Haftung nicht nach § 1 II ProdHaftG ausgeschlossen und der Anspruchsgegner Hersteller iS des § 4 ProdHaftG ist.

Auszug aus dem entsprechenden Gesetzestext

Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist.

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Heißt: Der Hersteller einer Bremsanlage haftet für Folgen, die aus einem möglichen Mangel heraus entstehen und ist verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Ist der Mangel nicht abzustellen muss die komplette Sache zurückgenommen werden. Weitere Ansprüche wie Schmerzensgeld entstehen, wenn es durch den Mangel z.B. zu Unfällen kommt, oder Gebrauch der Sache nachaltige Folgen für den Eigentümer nach sich zieht.

Ein Anspruch verjährt drei Jahre zum Jahresende, nachdem der Besitzer Kenntnis vom Mangel hat, bzw. kenntisunabhängig taggenau 10 Jahre nach Kauf.

Erfahrungsberichte AUDI RS6

Bremsversagen bei Tempo 200 auf der Autobahn
3 x Audi RS6 – nun steht das Auto bei Dirk G. in der Garage. Nach einem eindeutigen Versagen der Bremsen bei Tempo 200 und vergeblichen Versuchen gerichtler und außergerichtlicher Einigungen ist der Ausgang dieser unglaublichen Geschichte weiter völlig offen.
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