Skoda Yeti geht im Abgasskandal zurück – LG Arnsberg I-2 O 744/18

Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hat im Abgasskandal Schadensersatz für die Käuferin eines Skoda Yeti Ambition 2.0 TDI durchgesetzt. Das Landgericht Arnsberg entschied mit Urteil vom 8. August 2019, dass die Klägerin das Fahrzeug zurückgeben kann und VW ihr den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: I-2 O 744/18).

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