Abgasskandal – Verjährung der Ansprüche nicht vor Ende 2019 – LG Münster 0 16 O 183/19
Schadensersatzansprüche im Abgasskandal können gegen VW in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden. In einem von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft geführten Verfahren hat das Landgericht Münster mit Urteil vom 6. August 2019 klargestellt, dass sich VW nicht auf Verjährung der Ansprüche berufen kann (Az.: 0 16 O 183/19).
Musterklage gegen VW – Am Ende kann der Verbraucher mit leeren Händen dastehen
Am 30. September eröffnet das OLG Braunschweig das Musterfeststellungsverfahren gegen VW im Abgasskandal. Rund 430.000 geschädigte Verbraucher haben sich der Klage angeschlossen und hoffen nun, ihr Recht gegen den Konzern durchzusetzen.
Skoda Yeti geht im Abgasskandal zurück – LG Arnsberg I-2 O 744/18
Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hat im Abgasskandal Schadensersatz für die Käuferin eines Skoda Yeti Ambition 2.0 TDI durchgesetzt. Das Landgericht Arnsberg entschied mit Urteil vom 8. August 2019, dass die Klägerin das Fahrzeug zurückgeben kann und VW ihr den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: I-2 O 744/18).