Möbelkauf im Internet: Ratgeber zu Sicherheit, Qualität und Widerruf

Der Kauf von Mobiliar über das Internet bringt viele Vorzüge mit sich. Online-Shopping ist nicht nur komfortabel und kann eine Menge Zeit sparen. Auch der Zugang zu einem großen Angebot und das Widerrufsrecht sind überzeugende Vorteile gegenüber dem stationären Handel. Dennoch sind Verbraucher gut beraten Online-Anbieter sorgfältig auszuwählen. Schließlich begeistern nicht alle E-Commerce-Unternehmen mit Servicestärke und Qualität. Dieser Ratgeber enthält Tipps, welche die Kaufentscheidung erleichtern können.

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Trusted Shops bevorzugen!

Das Gütesiegel Trusted Shops (zu Deutsch „Vertrauenswürdige Shops“) soll Konsumenten beim Einkaufen im Internet als Orientierungshilfe dienen. 2018 war es das meistverbreitete Gütesiegel für Onlineshops in Deutschland. Um vom gleichnamigen Unternehmen zertifiziert zu werden, müssen E-Commerce-Anbieter rechtliche Voraussetzungen erfüllen und gewisse Serviceleistungen vorzuweisen haben. Das Trusted Shops Zertifikat bestätigt, dass es sich um vertrauenswürdige Shops mit hohen Sicherheitsstandards und überzeugendem Service handelt. Zusätzlich hilft ein transaktionsbezogenes Bewertungssystem dabei Anbieter zu beurteilen. Erst wenn tatsächlich ein Kauf getätigt wurde, dürfen Bewertungen abgegeben werden. Sollte ein Produkt einmal nicht überzeugen, gewährleistet eine Geld-zurück-Garantie, dass Verbraucher entsprechend abgesichert sind.

Da es sich um ein namhaftes Gütesiegel handelt, platzieren Onlinehändler das Logo gut sichtbar auf ihren Shops. Um zu kontrollieren, ob das Zertifikat gültig ist, lohnt sich ein Check direkt auf der Internetpräsenz der Trusted Shops GmbH. Zur Verdeutlichung dient ein führendes Möbelversandhaus mit Sitz in Nordrhein-Westfalen als Beispiel: Im Onlineshop www.wohnen.de können Kunden unter anderem Büromöbel bestellen. Aber auch Wohnmöbel und Küchen. Egal wo sich Internetkäufer innerhalb des Shops aufhalten, ist das Trusted Shops Siegel im oberen Teil der Website (Header) erkennbar. Eine Verlinkung zum Zertifizierer stellt sicher, dass Interessenten die Gültigkeit des Gütesiegels kontrollieren können. Ansonsten lässt sich die Suchfunktion unter www.trustedshops.de nutzen, um den favorisierten Internethändler zu überprüfen.

Qualität kritisch hinterfragen!

Während im Ratgeber zum Möbel-Onlinekauf thematisiert wurde, wie wichtig das Abgleichen der Möbel-Maße mit dem Platzangebot im entsprechenden Raum ist sowie die Kontrolle der individuellen Lieferbedingungen, sollte der Produktqualität die gleiche Aufmerksamkeit geschenkt werden. Ein hervorragendes Beispiel, um die damit einhergehenden Herausforderungen zu erläutern, bieten Holzmöbel. Die Qualitätsunterschiede sind dahingehend enorm. Als besonders langlebig und robust gelten Möbel aus Massivholz. Die Produktbezeichnung „massiv“ dürfen Händler nur dann nutzen, wenn die Vorgaben gemäß DIN 68871 eingehalten werden. Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Felix Barth zitiert die Norm unter www.it-recht-kanzlei.de folgendermaßen:

„Ein Möbel ist als Massivholz-Möbel oder massiv oder als Vollholz-Möbel zu bezeichnen, wenn alle Teile, außer der Rückwand und den Schubladenböden, in der Dicke in ihrem natürlichen Gefüge, durchgehend aus der zu bezeichnenden Holzart, hergestellt und nicht furniert sind. Sind Teile in Massivholzflächen in der Länge gestoßen, z. B. keilgezinkt, ist hierauf hinzuweisen.“
Laut Barth sind Verstöße gegen die DIN 68871 zwar nicht staatlich sanktionierbar, Abmahngefahr besteht für Händler aber dennoch, wenn Produkte fälschlicherweise als „Massivholzmöbel“ betitelt werden. „Selbst wenn ggf. ein Verstoß gegen die DIN in diesem Fall nicht abmahnbar ist, so liegt dennoch eine Irreführung vor, wenn der Verbraucher über die Eigenschaft einer Ware getäuscht wird“, so der Rechtsanwalt. Letztlich sollten Verbraucher bei wohlklingenden Produktbeschreibungen kritisch sein. Insbesondere der Begriff „Echtholz“ ist zu hinterfragen, weil er gern für Mogelpackungen missbraucht wird. Um sicherzustellen, dass in Mobiliar keine oder zumindest nur unbedenkliche Mengen an gesundheitlich riskanten Stoffen enthalten sind, können folgende Gütesiegel zur Orientierung herangezogen werden:

 

  • Blauer Engel
  • Das goldene M
  • natureplus

 

14 Tage Widerrufsrecht beim Onlinekauf

Verbraucher, die online Möbel kaufen, können sich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zunutze machen. Auch bereits ausgepackte beziehungsweise aufgebaute Ware, darf zurückgeschickt werden, wenn sie wieder abgebaut und verpackt wird. Vorausgesetzt, es kam zu keinem übermäßigen Gebrauch. Liegt ein Wertverlust vor, geht das über die reine Prüfung des Artikels hinaus. In einem solchen Fall dürfen Händler sich den Wertverlust vom Kunden ersetzen lassen. Kleine Macken, die beim Aufbau zustande gekommen sind, gelten nicht als Wertverlust.

Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich. Allerdings sollten Käufer die Ware nicht kommentarlos zurückschicken. Ein Widerruf sollte schriftlich erfolgen und eindeutig formuliert werden. Bei hochwertigen Möbeln ist das Versenden des Dokuments als Einschreiben empfehlenswert. Damit Kunden von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen können, müssen Onlineshops darüber aufklären und beispielsweise die Adresse zum Einsenden eines Widerrufs bereitstellen.

Wichtig: Das Widerrufsrecht beim Onlinekauf gilt nur dann, wenn es sich um vorgefertigte Ware handelt. Wurde ein Möbelstück individuell für einen Kunden produziert, besteht kein Recht auf Widerruf.

Werden Möbel in einem stationären Möbelhaus gekauft, gibt es kein Widerrufsrecht. Möchte ein Kunde den Kaufvertrag stornieren, darf der Verkäufer rein rechtlich betrachtet, die Zahlung des vollen Betrags vom Käufer verlangen. Gängig ist eine Schadenersatzklausel von 25 Prozent. Grundsätzlich sollten Verbraucher Spontankäufe beim Shoppen im stationären Handel vermeiden und jede Kaufentscheidung gründlich überdenken.

Bilder von „StockSnap“ & „bigplastshop“ (Pixabay)

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