Unfall ohne Winterreifen – Probleme mit der Versicherung

Der Winter hĂ€lt mit Schnee und Eis Einzug in weiten Teilen Deutschlands. Wer jetzt ohne Winterreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern im Fall eines Unfalls auch EinschrĂ€nkungen beim Versicherungsschutz.

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FĂŒr die Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland keinen bestimmten Zeitraum, vielmehr ist sie von der Witterung abhĂ€ngig. GrundsĂ€tzlich gilt die Pflicht, wenn Glatteis, SchneeglĂ€tte, Schneematsch, Eis- oder ReifglĂ€tte vorherrscht. Wer bei solchen Bedingungen noch mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld. „Drastischer sind die Folgen jedoch, wenn auch noch ein Unfall passiert. Dann kann die falsche Bereifung auch zu EinschrĂ€nkungen beim Versicherungsschutz fĂŒhren“, erklĂ€rt Rechtsanwalt Christof Bernhardt, Fachanwalt fĂŒr Versicherungsrecht bei der Kanzlei CĂ€sar-Preller in Wiesbaden.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss auch bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht fĂŒr die SchĂ€den beim Unfallgegner aufkommen. War der GeschĂ€digte allerdings ebenfalls mit der falschen Bereifung unterwegs, kann der Versicherer versuchen, ihm eine Mitschuld zu geben und die Leistung zu kĂŒrzen. „Solche FĂ€lle sind allerdings komplex und es muss bewiesen werden, dass der Unfall mit Winterreifen hĂ€tte vermieden werden können und die Gefahrensituation fĂŒr den GeschĂ€digten absehbar war“, erklĂ€rt Rechtsanwalt Bernhardt. Der Fahrer des versicherten Autos kann außerdem bis zu einer Höhe von 5000 Euro in Regress genommen werden, weil er durch die falsche Bereifung fĂŒr eine Gefahrerhöhung gesorgt hat. „Auch von einer solchen Erhöhung der Gefahr kann nicht automatisch ausgegangen werden. Erforderlich ist, dass der Fahrer trotz winterlicher StraßenverhĂ€ltnisse fĂŒr einen lĂ€ngeren Zeitraum oder bei lĂ€ngeren Fahrten auf Winterreifen verzichtet hat“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

Probleme kann es aufgrund der falschen Bereifung auch mit der Kasko-Versicherung gegen. Sie kann dem Versicherungsnehmer grobe FahrlĂ€ssigkeit vorwerfen, wenn er ohne erforderliche Bereifung bei winterlichen StraßenverhĂ€ltnissen unterwegs ist, und deshalb die Leistung kĂŒrzen. „Beim Abschluss einer Kaskoversicherung sollte möglichst schon darauf geachtet werden, dass solche KĂŒrzungen wegen grober FahrlĂ€ssigkeit ausgeschlossen sind“, sagt Rechtsanwalt Bernhardt.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/versicherungsrecht/

Autor: Rechtsanwalt Christof Bernhardt
Kanzlei CĂ€sar-Preller

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