Der Winter hĂ€lt mit Schnee und Eis Einzug in weiten Teilen Deutschlands. Wer jetzt ohne Winterreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur ein BuĂgeld, sondern im Fall eines Unfalls auch EinschrĂ€nkungen beim Versicherungsschutz.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten RechtsanwÀlten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
FĂŒr die Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland keinen bestimmten Zeitraum, vielmehr ist sie von der Witterung abhĂ€ngig. GrundsĂ€tzlich gilt die Pflicht, wenn Glatteis, SchneeglĂ€tte, Schneematsch, Eis- oder ReifglĂ€tte vorherrscht. Wer bei solchen Bedingungen noch mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein BuĂgeld. âDrastischer sind die Folgen jedoch, wenn auch noch ein Unfall passiert. Dann kann die falsche Bereifung auch zu EinschrĂ€nkungen beim Versicherungsschutz fĂŒhrenâ, erklĂ€rt Rechtsanwalt Christof Bernhardt, Fachanwalt fĂŒr Versicherungsrecht bei der Kanzlei CĂ€sar-Preller in Wiesbaden.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss auch bei einem VerstoĂ gegen die Winterreifenpflicht fĂŒr die SchĂ€den beim Unfallgegner aufkommen. War der GeschĂ€digte allerdings ebenfalls mit der falschen Bereifung unterwegs, kann der Versicherer versuchen, ihm eine Mitschuld zu geben und die Leistung zu kĂŒrzen. âSolche FĂ€lle sind allerdings komplex und es muss bewiesen werden, dass der Unfall mit Winterreifen hĂ€tte vermieden werden können und die Gefahrensituation fĂŒr den GeschĂ€digten absehbar warâ, erklĂ€rt Rechtsanwalt Bernhardt. Der Fahrer des versicherten Autos kann auĂerdem bis zu einer Höhe von 5000 Euro in Regress genommen werden, weil er durch die falsche Bereifung fĂŒr eine Gefahrerhöhung gesorgt hat. âAuch von einer solchen Erhöhung der Gefahr kann nicht automatisch ausgegangen werden. Erforderlich ist, dass der Fahrer trotz winterlicher StraĂenverhĂ€ltnisse fĂŒr einen lĂ€ngeren Zeitraum oder bei lĂ€ngeren Fahrten auf Winterreifen verzichtet hatâ, so Rechtsanwalt Bernhardt.
Probleme kann es aufgrund der falschen Bereifung auch mit der Kasko-Versicherung gegen. Sie kann dem Versicherungsnehmer grobe FahrlĂ€ssigkeit vorwerfen, wenn er ohne erforderliche Bereifung bei winterlichen StraĂenverhĂ€ltnissen unterwegs ist, und deshalb die Leistung kĂŒrzen. âBeim Abschluss einer Kaskoversicherung sollte möglichst schon darauf geachtet werden, dass solche KĂŒrzungen wegen grober FahrlĂ€ssigkeit ausgeschlossen sindâ, sagt Rechtsanwalt Bernhardt.
Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/versicherungsrecht/
Autor: Rechtsanwalt Christof Bernhardt
Kanzlei CĂ€sar-Preller