Widerruf Autokredit ohne Nutzungsersatz – Urteil LG Hamburg 330 O 145/18

Beim Widerruf von Autokrediten könnte das Landgericht Hamburg eine wegweisende Entscheidung getroffen haben. Es entschied mit noch nicht rechtskrÀftigem VersÀumnisurteil vom 29. Juni 2018 nicht nur, dass der Widerruf zulÀssig ist, sondern auch, dass der Verbraucher bisher keinen Nutzungswertersatz zahlen muss (Az.: 330 O 145/18).

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„Verschiedene Gerichte haben bereits den Widerruf einer Autofinanzierung fĂŒr zulĂ€ssig erklĂ€rt, wenn der Bank Formfehler bei der Vertragsgestaltung unterlaufen sind. Das bemerkenswerte an dem Urteil des Landgerichts Hamburg ist nun, dass der Verbraucher fĂŒr die Nutzung des Fahrzeugs auch keinen Wertersatz leisten muss. Dies ist in der Rechtsprechung bislang umstritten“, erklĂ€rt Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hagen. Das Urteil des LG Hamburg bedeutet in der Praxis, dass der Verbraucher das Fahrzeug an die Bank gibt und im Gegenzug seine bereits geleisteten Raten zurĂŒckerhĂ€lt. FĂŒr die gefahrenen Kilometer forderte die Bank hier bisher keinen Nutzungsersatz.

Im konkreten Fall hatte der Verbraucher einen Hyundai Santa Fe Diesel ĂŒber die Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH im Jahr 2015 finanziert. Den Kreditvertrag widerrief er. Das Landgericht Hamburg erachtete den Widerruf als zulĂ€ssig, da die 14-tĂ€gige Widerrufsfrist aufgrund von Fehlern in den Vertragsunterlagen nicht in Lauf gesetzt wurde und der Widerruf damit auch Jahre spĂ€ter noch möglich war. Wie bei vielen Autofinanzierungen lag auch im konkreten Fall ein sog. verbundenes GeschĂ€ft vor. Das fĂŒhrt dazu, dass durch den erfolgreichen Widerruf nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rĂŒckabgewickelt wird. Umstritten ist allerdings, ob der Verbraucher fĂŒr die Nutzung des Fahrzeugs einen Wertersatz leisten muss. Das LG Hamburg musste mangels Gegenwehr der Bank hier im Rahmen des VersĂ€umnisurteils nicht darĂŒber entscheiden, so dass in dem konkreten Fall bisher der Verbraucher das Fahrzeug praktisch kostenlos genutzt hat.

„Angesichts des enormen Wertverlusts den Diesel-Fahrzeuge durch den Abgasskandal erleiden, bietet der Widerruf eine interessante Möglichkeit, sich von dem Fahrzeug zu trennen. Dabei ist zu beachten, dass der Widerruf grundsĂ€tzlich möglich ist, wenn die Bank ihren Kunden fehlerhaft informiert hat. Ob das Fahrzeug direkt vom Abgasskandal betroffen ist oder ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt, ist beim Widerruf der Autofinanzierung völlig unerheblich“, erklĂ€rt Rechtsanwalt Buerger.

Mehr Informationen: https://www.anwalt4you.net/widerruf-autokredit

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