LHR-Partner Arno Lampmann Co-Autor im Standardwerk zum Multimedia-Recht

Die mittlerweile 43. Auflage des juristischen Standard-Werkes „Multimedia-Recht“ hat wiederum den Spagat zwischen dem hohen Anspruch an juristische Expertise und der schier unerschöpflichen Themenvielfalt eines rasant wachsenden Rechtsgebietes gemeistert.  Der Aufbau des Handbuchs orientiert sich an den Fragestellungen und AblĂ€ufen zu Multimedia im Unternehmen. Diesmal als Mit-Autor dabei: Rechtsanwalt Arno Lampmann aus Köln.

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Multimedia ist fĂŒr Mit-Herausgeber Prof. Dr. Thomas Hoeren aber nicht allein die „schöne bunte Welt“ aus Internet, PC oder Fernsehen, sondern der breite Raum, den neue Kommunikations- und PrĂ€sentationsmöglichkeiten  in modernen Unternehmen einnehmen. Der stets zu aktualisierende Wissensaufbau im Multimedia-Recht ist eine konkrete Verpflichtung fĂŒr Unternehmer und ihre Rechtsberater, aber auch fĂŒr Recht Sprechende und Recht Schaffende. Wer im Unternehmen „online denken“ muss, fĂŒr den ist Hoerens Handbuch absolute PflichtlektĂŒre.

Prof. Dr. Hoeren ist Rechtswissenschaftler der UniversitĂ€t MĂŒnster und lehrt am Institut fĂŒr Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht – Zivilrechtliche Abteilung. Mitherausgeber sind die Professoren Dr. Sieber (UniversitĂ€t Freiburg)  und Dr. Holznagel (ebenfalls MĂŒnster).

Den umfassenden Ansatz des Herausgeberteams beleuchten zahlreiche ausgewiesene Experten aus Wissenschaft und Praxis in einer klaren und ĂŒbersichtlichen Darstellungsform. Da geht es um technischen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen und um die die unzĂ€hligen Rechtsfragen im Online-Bereich. Weitere spannende Themen sind Haftungsfragen, internationale GerichtszustĂ€ndigkeiten und eine Bewertung des elektronischen GeschĂ€ftsverkehrs.

„Prozessuale Besonderheiten im Lauterkeitsrecht“

Rechtsanwalt Lampmann ist Fachanwalt fĂŒr gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei LHR – Kanzlei fĂŒr Marken, Medien, Reputation. Er konnte auf  130 Seiten das 23. Kapitel  „Prozessuale Besonderheiten im Lauterkeitsrecht“ beisteuern. Der Beitrag befasst sich mit speziellen Fragen der gerichtlichen Durchsetzung von AnsprĂŒchen aus dem Wettbewerbsrecht.

Nach Bestimmung der materiellen Rechtslage ist es in der Praxis fĂŒr den GlĂ€ubiger von großer Bedeutung, die ermittelten AnsprĂŒche durchzusetzen, wĂ€hrend der (vermeintliche) Schuldner sie abwehren möchte. Die prozessuale Durchsetzung bzw. ­Abwehr von lauterkeitsrechtlichen AnsprĂŒchen ist vor dem Hintergrund stets zu beachtender kurzer VerjĂ€hrungs- und Dringlichkeitsfristen und zahlreicher Spezialvorschriften schwierig und scheitert auch bei eindeutiger Rechtslage nicht selten allein aus formellen GrĂŒnden.

„Ich fĂŒhle mich sehr geehrt, als Autor an diesem Projekt teilnehmen zu dĂŒrfen.“ Arno Lampmann gilt als einer der fĂŒhrenden RechtsanwĂ€lte in den Rechtsgebieten des Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrechts. Als Fachanwalt fĂŒr gewerblichen Rechtsschutz ist er mit stĂ€ndigen ArbeitsplĂ€tzen in Köln und Vancouver, Washington, USA auch ein Wanderer zwischen zwei Welten.

Das Werk richtet sich an Access- und Content-Provider und deren Rechtsabteilungen, Verantwortliche aus dem Online-Bereich, Unternehmen z.B. mit Schwerpunkt Online-Marketing, Electronic Publishing, E-Commerce, VerbÀnde, RechtsanwÀlte, Richter, Verwaltungen.

Das Handbuch ist im C.H.BECK Verlag erschienen – ISBN 9783406436680. Die lose Blattsammlung im Ordner umfasst 3710 Seiten.

 

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