Heute noch einen sicheren Job zu haben ist für viele Menschen keine Selbstverständlichkeit mehr. Viele Arbeitsstellen werden nur noch befristet vergeben oder nach der Probezeit heißt es plötzlich, dass diese nicht überstanden wurde. Aber auch Kündigungen von einer Festanstellung ohne Befristung sind heute keine Seltenheit mehr. Manchen Unternehmen geht es wirtschaftlich wirklich schlecht, so dass diese Kündigungen gerechtfertigt sind.
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Manche Arbeitnehmer sind ihren Aufgaben nicht nachgekommen oder haben auch nach mehreren Abmahnungen sich nicht geändert. Auch in diesem Fall ist die Kündigung gerechtfertigt. Es gibt aber auch immer wieder Kündigungen, die scheinbar ohne Grund und willkürlich durchgeführt werden. An dieser Stelle stellt sich die Frage: Wo bekomme ich Hilfe? Es wird unterschieden zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung. Bei der ordentlichen Kündigung erhalten Sie das Schreiben, in denen Ihnen unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt wird. Ein Grund ist hier gar nicht unbedingt notwendig, vor allem wenn Sie selbst kündigen. Ihr Arbeitgeber muss sich dagegen jedoch an den Kündigungsschutz halten. Dies wird oft nicht getan, so dass Sie hier gute Chancen haben, gegen die Kündigung vorgehen zu können. Machen Sie dies jedoch nicht ohne Unterstützung durch einen Anwalt, wie hahne-becker-partner.de. Ein Anwalt kann Ihnen genau sagen, wie gut Ihre Chancen stehen.
Die außerordentliche Kündigung als Grund
Von einer außerordentlichen Kündigung wird dann gesprochen, wenn durch den Arbeitgeber die Kündigungsfristen nicht eingehalten werden. Damit diese Kündigung aber auch wirksam wird, muss ein Grund vorgelegt werden. Damit ist nicht irgendein Grund gemeint, sondern ein „wichtiger Grund“. Hier muss ein wirklich schwerwiegender Anlass vorliegen, der die Kündigung notwendig macht. Eine außerordentliche Kündigung ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen für eine der beiden Parteien nicht mehr zumutbar ist. Meist wird die außerordentliche Kündigung fristlos ausgesprochen. Das heißt, der Arbeitnehmer muss die Arbeitsstelle sofort verlassen. Teilweise ist sie aber auch mit einer Auslauffrist verbunden, die jedoch meist sehr kurz ist. Eine außerordentliche Kündigung muss Gründe haben. Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Gründe nicht gerechtfertigt sind, sollten Sie ebenfalls mit einem Anwalt in Kontakt treten.
Grundsätzlich ist eine Kündigung immer ein deutlicher Einschnitt in Ihr Leben und nicht jede Kündigung ist auch gerechtfertigt. Achten Sie darauf, dass Ihre Rechte gewahrt werden und Ihr Arbeitgeber sich an die gesetzlichen Vorgaben hält. Sie können sich auch dann eine Beratung holen, wenn sie nicht sicher sind, ob die Kündigung tatsächlich Bestand hat. Oft kann eine Beratung hier schon helfen.