Alte Darlehensverträge sind widerrufbar – auch wenn sie schon abbezahlt wurden

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„Verbraucher nutzen ihre Widerrufsrechte zu wenig!“ – Das ist Erfahrung von Dr. Martin Heinzelmann aus Stuttgart –  der das Thema Widerruf als Anwalt in Stuttgart, aber auch als Mitglied der Arbeitsgruppe „jetzt-widerrufen!“ seit Jahren begleitet. Am 21. Juni 2016 ist endgültig Schluss, denn dann läuft die Schonfrist für den Widerrufsjoker ab und Immobilienfinanzierungen, die nach 2002 abgeschlossen wurden, können auf Basis falscher Widerrufsbelehrungen nicht mehr widerrufen werden.

Mehr über das Widerrufsrecht bei bereits abbezahlten Immobiliendarlehen ab 2002 auf www.jetzt-widerrufen.de erfahren

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Tomke Schwede

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