Abgasskandal: Noch keine Grundsatzentscheidung gegen VW

Teilen Sie dies über:

Das erhoffte Grundsatzurteil wird es wohl nicht werden: In einem Verfahren zum VW-Abgasskandal hat das Landgericht Bochum grundsätzlich nicht anerkannt, dass ein VW-Händler einen durch die Schummel-Softare manipulierten PKW zurücknehmen muss. Das ganze Verfahren wirkt allerdings leicht weich gekocht, denn aktuell stehen Vergleichsverhandlungen an, die eventuell ein Urteil in diesem Einzelfall unnötig machen. Der Autohändler hat seinem Stammkunden bereits angeboten, das Auto – einen 38.000 Euro teuren Tiguan – zum marktüblichen Preis zurück zu nehmen, wenn der Kunde einen Neuwagen kauft.

Der Richter war sehr schnell zur Überzeugung gekommen, dass ein erhöhter Schadstoffausstoß zwar einen Mangel darstellt, aber eben keinen erheblichen Mangel, der eine Rückgabe des Fahrzeuges rechtfertigen könne. Der Wagen sei vom Eigentümer wie geplant benutzt worden, Einschränkungen hätten sich nicht ergeben und stünden wohl auch nach der Rückrufaktion nicht zur Diskussion.

Da kann jetzt lange über die Höhe eines möglichen Schadensersatzes diskutiert werden, aber gründsätzlich steht nun im Raum, dass ein deutsches Landgericht keinen Rückgabegrund sieht und sich damit auf die Seite von Volkswagen und seiner Händler stellt.

Vom Tisch ist das Thema damit aber noch lange nicht, denn das Bochumer Landgericht verwies mehr als einmal darauf, dass es immer Einzelentscheidungen sind und man pauschal nichts fest definieren könne. Sollte es zu keinem Vergleich kommen wird das Landgericht Bochum am 16. März 2016 eine Entscheidung treffen.

Verbraucherschutz Vertrauens-Index

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns und wir helfen 
Ihnen weiter.

Tomke Schwede

Ihr persönlicher Experte

Schreiben Sie mir eine E-Mail:

info@verbraucherschutz.tv

Sie könnten interessiert sein