Das erhoffte Grundsatzurteil wird es wohl nicht werden: In einem Verfahren zum VW-Abgasskandal hat das Landgericht Bochum grundsĂ€tzlich nicht anerkannt, dass ein VW-HĂ€ndler einen durch die Schummel-Softare manipulierten PKW zurĂŒcknehmen muss. Das ganze Verfahren wirkt allerdings leicht weich gekocht, denn aktuell stehen Vergleichsverhandlungen an, die eventuell ein Urteil in diesem Einzelfall unnötig machen. Der AutohĂ€ndler hat seinem Stammkunden bereits angeboten, das Auto – einen 38.000 Euro teuren Tiguan – zum marktĂŒblichen Preis zurĂŒck zu nehmen, wenn der Kunde einen Neuwagen kauft.
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Der Richter war sehr schnell zur Ăberzeugung gekommen, dass ein erhöhter SchadstoffausstoĂ zwar einen Mangel darstellt, aber eben keinen erheblichen Mangel, der eine RĂŒckgabe des Fahrzeuges rechtfertigen könne. Der Wagen sei vom EigentĂŒmer wie geplant benutzt worden, EinschrĂ€nkungen hĂ€tten sich nicht ergeben und stĂŒnden wohl auch nach der RĂŒckrufaktion nicht zur Diskussion.
Da kann jetzt lange ĂŒber die Höhe eines möglichen Schadensersatzes diskutiert werden, aber grĂŒndsĂ€tzlich steht nun im Raum, dass ein deutsches Landgericht keinen RĂŒckgabegrund sieht und sich damit auf die Seite von Volkswagen und seiner HĂ€ndler stellt.
Vom Tisch ist das Thema damit aber noch lange nicht, denn das Bochumer Landgericht verwies mehr als einmal darauf, dass es immer Einzelentscheidungen sind und man pauschal nichts fest definieren könne. Sollte es zu keinem Vergleich kommen wird das Landgericht Bochum am 16. MÀrz 2016 eine Entscheidung treffen.