Die kalifornische Umweltbehörde hat den Plänen zur Rückrufaktion von Volkswagen in Amerika nicht zugestimmt. Das bedeutet, dass VW neue Pläne entwickeln muss, denn mit einem Austausch des Katalysators in rund 500.000 betroffenen Modellen ist es nicht getan, so die amerikanische Umweltbehörde, die weitere Maßnahmen fordert. VW-Vorstand Müller ist in diesen Tagen in Amerika, um um Entschuldigung zu bitten für die Folgen des Abgasskandals und um mit den betroffenen Behörden zu verhandeln.
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In Deutschland soll die Rückrufaktion Mitte Januar mit dem Rückruf der ersten Modelle in die Werkstätten beginnen. Als besonderes Zugeständnis hat VW schon mitgeteilt, dass mann eine sogenannte Mobilitätsgarantie übernimmt. Das bedeutet, dass Kunden während ihres Werkstattaufenthaltes mobil sind. Ob damit ein Leihwagen oder nur eine Busfahrkarte gemeint ist, ist noch unklar. Außerdem hat Volkswagen auf die sogenannte Möglichkeit der Einrede der Fristverjährung verzichtet. Das bedeutet, dass es auch Ansprüche gegen VW geben kann nachdem die so genannte Gewährleistung, also die Garantie, eigentlich nach zwei Jahren verloschen ist.
Unklar ist dabei allerdings auch, ob die sogenannte Händler-Gewährleistung dadurch ebenfalls verlängert wird. Aktuell ist davon nicht auszugehen, sodass es immer noch zu empfehlen ist, den Händlern zum Verzicht der Einrede aufzufordern. Entsprechende Musterbriefe für diese Aktion sind auf www.rueckrufaktion-vw-diesel.de erhältlich.