Solange man den Strafbestand für Abzocke nicht per Gesetz definiert, werden die Handlanger der Abzockindustrie immer straffrei aussgehen. Jüngstes Beispiel: Die Staatsanwaltschaft München hat das Verfahren wegen Beihilfe zum versuchten Betrug gegen die Abmahnanwältin Katja Günther eingestellt. Grund: Allein die Vermutung dass da etwas, an sie beteiligt sei, nicht rechtens sei, wäre noch keine Handhabe, um jemandem „Betrug“ oder „Beihilfe zum Betrug“ nachweisen zu können.
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Die Staatsanwaltschaft München wird so Teil einer Eintwicklung, die Abzocke zwar zwischen den Zeilen verurteilt aber auch höchst offiziell zugeben muss, dass es an einer Handhabe mangelt, um die Protagonisten der Nutzlosdienste endgültig aus dem Verkehr zu ziehen. (Quelle: Augsburger Nachrichten)
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Die haben es nicht nachweisen zu können. Wir leiden weiter?