Da sieht man mal wieder, dass auch Anzeigen ab und an nichts nutzen: Über 600 Strafanzeigen hat es gegen die Premium Content GmbH gegeben, trotzdem will die Staatsanwaltschaft Darmstadt nach Informationen der Offenbach Post das Betrugsverfahren einstellen, da ein konkreter Betrugsverdacht aufgrund der Kostenhinweise auf Seiten Wie my-downloads.de nicht gegegeben ist.
verbraucherschutz.tv ist der Meinung, dass sich daraus alles andere als eine Zahlungspflicht ergibt. Dies sieht wohl auch die Staatsanwaltschaft so und verweist darauf, dass die Zahlungspflicht in jedem einzelnen Fall zu prüfen sei. Aufgrund der aktuellen Ermittlungen konnte Sie den Vorwurf des Betruges allerdings nicht aufrecht erhalten. Daran erinnert auch verbraucherschutz.tv immer wieder: Es reicht nicht, immer wieder „Betrüger“ zu rufen und wahllos Anzeigen zu erstatten. Betrug ist ein Strafbestand, der in allen Einzelheiten rechtlich begründet sein muss – Betrug kann man Abzockern in den allermeisten Fällen nicht nachweisen und für „Abzocke“ gibt es noch kein Gesetz. Hier liegt die eigentliche Problematik, dass der Gesetzgeber für die Vergehen der Abzocker überhaupt keinen Strafrahmen hat.
Der einzige Grund für weitere Erstattung von Anzeigen ist, die Staatsanwaltschaften auf die Notwendigkeiten von Gesetzesänderungen hinzuweisen.
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