Für einige Dieselfahrer dürfte es nach dem VW-Abgasskandal ein böses Erwachen geben. Lassen sie das verpflichtende Update nicht aufspielen, droht ihnen die Zwangsstilllegung ihres Fahrzeugs. In Hamburg und München soll es die ersten Zwangsstilllegungen bereits gegeben haben. Andere Städte werden dem Beispiel mit hoher Wahrscheinlichkeit folgen, denn die Fahrzeuge mit der manipulierten Abgas-Software dürfen nicht auf öffentlichen Straßen unterwegs sein.
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Hintergrund ist, dass bei vielen der vom Abgasskandal betroffenen Autos mit dem Dieselmotor EA 189 eine 18-monatige Frist abläuft. Heißt, die Halter hatten eineinhalb Jahre Zeit, ihre Fahrzeuge nachzurüsten und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Wer diese Frist verstreichen ließ, muss nun mit dem Verlust der Zulassung rechnen. Bundesweit sollen etwa 15.000 Fahrzeughalter die illegale Software noch nicht durch die legale Version ausgetauscht haben. In diesen Fällen informiert nun das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Zulassungsbehörden, die dem Fahrzeughalter in der Regel noch eine letzte Frist gewähren, bevor das Fahrzeug stillgelegt wird.
„Die Situation für die betroffenen Dieselfahrer ist schwierig. Ihnen droht die Zwangsstilllegung, da ihnen ein Fahrzeug verkauft wurde, das so gar nicht hätte zugelassen werden dürfen. Ein Update kann aber negative Auswirkungen auf den Motor haben, z.B. zu einem erhöhten Verbrauch oder Verschleiß führen“, sagt Rechtsanwalt Helmut Göbel, KQP Rechtsanwälte / Hamm. Zudem ist die Manipulations-Software ein Beweismittel, wenn der Halter gegen den Hersteller klagen möchte.
„Bei laufenden Klagen zeigen sich die Behörden in der Regel gesprächsbereit und schieben die Stilllegung noch weiter auf. Wer jetzt eine Klage anstrebt, kann zuvor beispielsweise ein Gutachten erstellen lassen. Grundsätzlich sind Klagen aufgrund der Abgasmanipulationen aber auch dann noch möglich, wenn bereits ein Software-Update aufgespielt wurde“, so Rechtsanwalt Göbel, der zahlreiche vom Abgasskandal geschädigte Autokäufer vertritt, aber die Beweisführung dürfte nach dem Aufspielen eines Updates wesentlich schwieriger sein.
Grundsätzlich sind die Chancen, Schadensersatzansprüche gegen VW und andere Hersteller durchzusetzen, in den vergangenen Wochen sogar noch gestiegen, da immer mehr Gerichte zu Gunsten der geschädigten Käufer entscheiden und es auch die erste verbraucherfreundliche Entscheidung eines Oberlandesgerichts (Köln) gibt. Wer seine Rechte gegen VW oder andere Hersteller durchsetzen möchte, sollte klagen und das Aufspielens des Updates verweigern. Allerdings muss dabei beachtet werden, dass die Ansprüche zum 31.12.2018 verjähren.
Mehr Informationen: http://www.kqp.de/vw-skandal/autobesitzer/