“Mehrere Verbraucher beschwerten sich in den letzten Tagen bei uns über Anrufe von Mitarbeitern der Verbraucherzentrale, bei denen zum Schutz gegen unerlaubte Telefonwerbung kostenpflichtige Verträge angeboten wurden”, so Bettina Dittrich von der Verbraucherzentrale Sachsen. Gegen Überweisung eines bestimmten Geldbetrages soll angeblich dafür gesorgt werden, dass man in eine Werbesperrliste eingetragen wird und keine unerlaubten Werbeanrufe mehr erhält.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
“Wir gehen natürlich weder durch Anrufe noch durch persönliche Anschreiben auf Verbraucher zu, um sie zum Abschluss von Verträgen zu bewegen. Wir arbeiten auch nicht mit Unternehmen zusammen, die solche zweifelhaften Versprechen machen. Wer hier vorgibt, das Gesetz gegen unerlaubte Werbeanrufe durchsetzen zu wollen, hält sich selber nicht daran”, so Dittrich.
Die Vorgehensweise ist einfach aber geschickt. Sie besteht darin, zu den durch zahllose unerwünschte Anrufe bereits genervten Verbrauchern einerseits durch die Vorgabe, im Auftrage des Verbraucherschutzes tätig zu sein, und andererseits durch die nicht unterdrückte Rufnummer zunächst ein gewisses Vertrauensverhältnis herzustellen. Auffällig ist dabei ganz aktuell die zwar angezeigte, aber schwer nachzuverfolgende Telefonnummer 032223323987, weil sie keinen regionalen Bezug hat.
Grundsätzlich können Verbraucher unerlaubte Anrufe der Bundesnetzagentur mitteilen. Unter www.bundesnetzagentur.de ist ein Formular zu finden, in welches die für eine Verfolgung der unerlaubten Werbeanrufer erforderlichen Informationen und Daten eingetragen werden können.
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen
Nachtrag von verbraucherschutz.tv: die im Text angegebene Nummer wird auch für dubiose Gewinnspielbenachrichtigungen genutzt