12 O 406/17 – Porsche AG muss Schummeldiesel-Macan zurücknehmen

Porsche AG muss Schummeldiesel-Macan zurücknehmen Porsche AG muss Schummeldiesel-Macan zurücknehmen
Porsche AG muss Schummeldiesel-Macan zurücknehmen

Porsche AG muss Schummeldiesel-Macan zurücknehmen! Das läuft ja gar nicht gut für die Porsche AG: Das Landgericht Kiel hat ein ähnliches Urteil (12 O 406/17) wie vor einigen Tagen das Landgericht Stuttgart getroffen und die Porsche AG zur Rücknahme eines vom Dieselskandal betroffenen PKW aufgefordert. Auch das Kieler Landgericht orientierte sich am § 826 BGB und folgte der Argumentation der Klägeranwälte, nachdem das Verhalten Porsches im Dieselskandal sittwidrig sei, und dass das Inverkehrbringen eines mangelhaften Fahrzeuges ein Verhalten sei, das eindeutig einen Rückgabeanspruch auslöst. Die bewusst eingebauten Abschalteinrichtungen hatten die Emissionswerte auf dem Prüfstand manipuliert und nur so sei es Porsche gelungen, eine Typenzulassung für die Schadstoffklasse 6 zu erschleichen.

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Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung: „Das Gericht geht davon aus, dass der Kläger den Porsche Macan niemals im Wissen um die Manipulationen gekauft hätte!“ Und Porsche muss sich aus dem hohen Norden einigen anhören: Die Manipulationen seien massenhaft und mit großem technischen Aufwand durchgeführt worden, um gesetzliche Vorschriften zum Umwelt- und Gesundheitsschutz und europäische Grenzwerte zu umgehen. Dem Vorstand der Porsche AG wirft das Gericht vorsätzliches Handeln vor. Der Porsche-Einwand, dass der Motor von Audi kommt, entgegnete das Gericht mit klaren Worten: Die Porsche AG müsse sich das Verhalten ihrer Verrichtungsgehilfen zurechnen lassen – unabhängig davon, wer den Motor entwickelt oder die Software zugesteuert hat.

Auch wenn dieses Urteil sicherlich in zweiter Instanz noch behandelt werden wird und noch nicht rechtskräftig ist, macht es Porsche-Besitzern Hoffnung, denn klarer als das Stuttgarter Urteil stellt es auch den Porsche-Vorstand in die Verantwortung.

Rechtsanwalt Dr. Hartung erwartet nun mit einiger Spannung die ersten Urteile für Porsche der Schadstoffklasse 5: „Wir gehen davon aus, dass Porsche und Audi nicht erst seit 2014 an ihren V6- und V8-Motoren zum Nachteil der Verbraucher herumschrauben!“ Hartung ist Kooperationsanwalt der IG-Dieselskandal und Herausgeber des Portals www.pkw-rueckgabe.de.

Die aktuellen Landgerichts-Urteile sind für alle Dieselbesitzer interessant, die V6- oder V8-TDI-Motoren verwenden.

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