Ein Opfer aus dem Raum Karlsruhe war auf der Seite geburtstags-infos.de – ein Angebot der GO Web Ltd. – auf einen Nutzlosdienst herein gefallen. Nachdem er sich zu zahlen geweigert hatte flatterte ihm Post von einer Inkasso-Anwältin Katja Günther ins Haus. Das war zuviel: Der Karlsruher ärgerte sich und verklagte die Münchener Anwältin auf Schadenersatz.
Das Amtsgericht Karlsruhe gab ihm Recht. Wegen des unauffällig angebrachten Preishinweises sei das Angebot ausgelegt, um, „Internetbenutzer zu täuschen über die Kostenpflichtigkeit des Angebots“ so die Richterin. Es gibt daher keinen Vertrag zwischen den Seitenbetreibern und dem Opfer – und damit auch keine Zahlungspflicht.
Dass die Münchner Inkasso-Rechtsanwältin trotzdem versuchte, bei dem Opfer Geld einzutreiben, wertete das Amtsgericht (Urteil v. 12.08.2009 – Az. 9 O 93/09) als „Beihilfe zu einem versuchten Betrug“. Daher muss sie dem Betroffenen nun Schadensersatz bezahlen – nämlich die Kosten für seinen Rechtsanwalt. Auch die Prozesskosten in Höhe von rund 150 Euro werden fällig.
Anwalt Benedikt Klas sprach gegenüber Augsburger Allgemeine Online von einem Urteil mit Signalwirkung: „Ich habe die Hoffnung, dass sich jetzt noch mehr Menschen gegen ungerechtfertigte Forderungen zur Wehr setzen“, sagte er. Zudem hätten es Gerichte jetzt einfacher. Wenn sie über ähnliche Fälle zu entscheiden haben, könnten sie sich an dem aktuellen Urteil orientieren.